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ertheilen, damit man einen besonder» Tag an einen geeigneten Ort ansezen und dort nnter Beiziehungvon Sachkundigen über eine gemeinsame Münzordnung sich verständigen könne, lt. Hans MelchiorHeggenzer eröffnet im Namen der Regierung im Ober - Elsaß , daß dieselbe auf den Wunsch der Eid-genossen den freien Kornkauf erlaube, wenn der Betreffende ans offenem Markt kaufe und von seinerObrigkeit einen Schein beibringe, daß er nicht auf Fürkanf kaufe, — Man läßt es bei diesem und beimfrühern Erbieten der Regierung von Enstsheim bewenden, mit der Erklärung, daß man den erlassenenKornmandaten keineswegs beipflichte, indem sie wider die Erbeinung seien, lk.lt,. Der Gesandte desGubernators von Mahland meldet, daß der Fürst geneigt gewesen wäre, den Angehörigen der Eid-genossen mit Korn auszuhelfen, daß es aber bisher wegen der großen Thcurnng nicht möglich gewesen,und daß nichts desto weniger die 2(Xlv Mütt laut der Capitel verabfolgt worden seien; er meldet ferner,daß der Fürst dadurch, daß er spanisches Kriegsvolk nach Como, Varese und Umgegend verlegt, denEidgenossen nicht im mindesten habe schaden wollen, sondern daß er es deßwegen gethan habe, um dieseTruppen denen im Herzogtbnm abzunehmen. Diese Anzeigen werden verdankt mit der Bitte, daß daSfür die von Lanis bestimmte Korn nicht mehr nach Novara, sondern an einen besser gelegenen Plaz ge-bracht werde, >l. (S. u. Luggarus.) »»in. Der Landschreibcr zu Mendris, Konrad Gebrig von Uri,war mit Walther Rott ohne Bewilligung der Eidgenossen an den Hof des Herzogs von Savohen ge-ritten, Defihalb sollen die V katholischen Orte ihre Boten, die sie auf die Iahrrechnung nach Lanisschikcn, beauftragen, beide zur Verantwortung zu ziehen und sie darüber anzufragen, wer ihnen die Er-laubnis! dazu gegeben babe, »». Lueern erbietet sich, an die Errichtung einer Schule jährlich 100 Krön,beizusteuern; die übrigen Orte, welche gegenwärtig verschieden instruiert sind, sollen auf nächsten TagVollmachten darüber bringen,
i», <«, ii, »,,» und »« uns dem Gremplar des Landesarchivs Schwstz.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanstelegenheiten,
Laiidvogtei Mendels
Landvogtei VuggaruS.Landvoqtei Maintchal.Bellen;, Bollen; und Rlviera
Landgrafskhaft Zchnrgau
Vier ennetb. Vogteien nberliLandvvgtei LauiS
Landvogtei Nheinthnl.
?. Art, 227, Justizsachen.I>. „ 420. Stifte und Klöster.
<i» Art. t4I>. LocalcS,t. „ t22. GlaubenSsachen,
NN. Art, l!)7, Berkehr mit Mastland,
l. Art.tiü, Beamte.
„ 205. Justizlachen,
>1. Ait.52ti. Justizsachen.
„ 527.
», Art. 221!, Justizsachen.
!>!> Art, 485, Justizsachen.
xx, Art, 82,
> Art, 20k. Justizsachen,«»>?. „ VI, Beamte,
«, Art, 228. Justizsachen.», „ I2l>. Zekmtsacken.
u, Art, 9, Berwaltuiist im Allstem.
mm.Art, 474, Beamte,