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nisse ntcht stimmen, ;a es müsse billen, mir der Sache nicht zu eilen, sondern einen günstigen: Zeitpunktabzuwarten, bis die angeregten Anstände gänzlich beseitiget seien. Das gleiche Begehren stellt auch derBote von Freiburg, Endlich machen die Boten von Bern Anzug, daß laut zuverlässigem Bericht derHerzog von Savoyeu den Herrn de la Croix als „Lägerherrn" (residirenden Gesandten) jn die Eid-genossenschaft abgeordnet habe, und daß daher Bern bitten müsse, diesem Gesandten keinen Aufenthaltzu gestatten, sondern ihn höflich abzuweisen, bis man wisse, wie der Anstand zwischen dem Herzog undBern einen Ausgang nehmen werde, ob ans gütlichem Wege oder durch Krieg, — Dieses Begehren wirdin den Abschied genommen, 5. Gesandte derer von Genf eröffnen, daß einige Anstände zwischen Gensund Bern immer noch nicht berichtiget seien, und daß nun Gens, da früher schon die Eidgenossen ihreVermittlung angeboten und bereits Boten von Zürich, Luccrn, Schwhz und Basel damir beauftragthaben, sich erbiete, die Sache einem Urtheil gemeiner Eidgenossen zu übergeben, damit man erkenne, daßes nichts anderes begehre, als mit seinen Nachbarn in gutem Frieden zu leben. Da aber die Botenvon Bern daraus zu antworten keine Vollmacht haben, wird es in den Abschied genommeil, (S. u,Mendels,) r»t». Schultheiß Pfhffer von Lucern macht Anzug: Lucern und ebenso einige Edelleute vonGlarus und Solothurn haben dem vorigen Könige von Frankreich, in seiner Noth eine Summe vor-gesteckt, wofür ihnen der König freiwillig einen jährlichen Zins von sechszehn vom Hundert versprochenund darüber eine Verschreibung ausgestellt habe; nun werden sie aber mit der Bezahlung stets hin-gehalten, daher bitten lic um Rath und Hülfe, damit sie zur Bezahlung gelangen, oder daß mau ihnenzum Rechten laut der Vereitlung verhelfe, — Es wird daher an den König geschrieben, er möchte An-ordnungen treffen, daß benannte Anspreche: ohne weitern Verzug bezahlt werden, indem man ihnenlonst gemäß des ewigen Friedens zum Rechten verhelfen müßte. Der Handel wird in den Abschied ge-nommen, um auf nächstem Tage, wenn der König bis dahin nicht bezahlen sollte, weiter über Ansezungeines Rechlstages nach Peterlingeu zu verhandeln. I»I». (S. u. Mainthal,) lieber das von Uriauf leztem Tage gestellte Gesuch um Bewilligung eines Weggelds am Stalden zu Lrnis eröffnen dieBoten ihre Instructionen, Mau findet nun, daß es, weil Uri bereits ein Wcggeld am Platiser zu be-ziehen bewilligt worden, zu viel sein würde, das Weggeld doppelt zu beziehen, und daß die Kaus-leutc leicht veranlaßt werden möchten, einen andern Weg auszusuchen, was den Eidgenossen nachthciligwäre. Darauf entgegnen die Boten von Uri: Am Platiser habe Uri über llllllt) Krön, verbaut, ohnesich am Weggeld erholen zu können; für die gegenwärtig projcctirte Straße verlange der Werkmeister1AX» Krön, an haar und noch anderes mehr; wenn man Uri nun dieses Weggeld nicht bewillige, fi'behalte es sich das weitere vor; es wisse übrigens zuverlässig, daß die Kaufleute und Säumer selbst dieHerstellung dieser Straße begehren und daher sich über das Weggeld nicht beschweren werden, — Ausdiese Erläuterung hin wird das Begehren nochmals in den Abschied genommen, «I«I. Basel hatte anZürich geschrieben, daß es sich ungeachtet seiner Marktordnung bisher i» Betreff des Kornkaufcs so ge-halten, daß sich gewiß Niemand mit Grund zu beschweren habe, und daß es dasselbe noch ferner thn»werde, so viel immer seine Märkte es erlauben. Darauf wird Basel crwicdcrt: Man begnüge sich )»>'dermalen mit seinem Erbiere» und bisherigen Verhalten, jedoch den geschwornen Bünden unbeschadet)übrigens finde man es sonderbar, daß Baiel stets seine Marktordnung und der Stadt Freiheiten vor-lchuze, ohne zn berüksichtigeu, unter welchen Bedingungen es in den Bund der Eidgenossen aufgcnvi»men worden, nämlich „einander freien Kauf zu gewähren und keine neuen Zölle zn errichten"; man halte