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vermittelnd in der Sache handeln, so werden Sekelmeifter von Cham von Zürich und Schultheiß Pfhffcrvon Luccrn beauftragt, beide Parteien auf dcu 29, Mai zu Schaffhauscn vorzuladen und einen gütlichenPergleich zu versuchen, Auf den Fall, daß dieser nicht zu Staude kommen sollte, soll jedes Ort seinePoren auf nächsten Tag darüber instruieren, um weiter in der Sache handeln zu können, — (Schieds-gerichtliche Verhandlung der zwei Schiedsbotcn zu Schaffhausen, «I. ü. 90, Mai, die zu keinem Resultatgeführt,) i». (S. u, Lauis.) «». lS. u, Thurgau.) z». Der Ammann von Uri wird erinnert, die Ant-wort in Betreff der Empfehlung des Albrecht Scgcsser an dcu Papst mit aller Beförderung nach purer»zu schifett, q. HS. u, Rheinthal.) i». (S. u. Lauis.) j»i. (S. u. Thurgau.) t u. «. (S. u. Rheinthal.)v. Schaffhausen macht die Anzeige, daß die Grafen von Sulz auf das Schreiben der Eidgenossen nochkeine Antwort gegeben haben, daß vor einem Monat, als Schaffhauscn in seiner hohen und Niedern Ge-richtsbarkeit bei Ncukirch einen Wildhag gemacht, die Grafen durch ihre Diener denselben haben zerstörenund zum Schimpk Schwabenkreuze in die Bäume hauen lassen, und daß, wenn es nicht abgewehrt hätte,bald schlimme Folgen daraus entstanden wären. — Sowohl diese Handlung der Grafen, als ihr Nicht-antworte» wird mit Mißfallen vernommen und dcßhalb an sie geschrieben, sie mögen mit Beförderung be-richten, was ne zu einem solchen Benehmen und Troz gegen Schaffhauscn veranlasse und mögen von ferner»Feindseligkeiten ablassen und sich zu einer gütlichen Verständigung verstehen. Auch Schaffhausen wirddazu ermahnt. — Der Handel wird übrigens in den Abschied genommen, um sich auf nächstem Tage überdie ferner« Maßregeln zu entschließen, wenn die Grafen wieder nicht antworten und in ihrem Hochmuts)gegen Schaffhansen fortfahren sollten, Hv. Der päpstliche Gesandte, Johann Anton Volpe, Bischof zuEomo, übergibt ein Brcve <25, März) und seinen in Schrift verfaßten Vortrag und bittet, daß manihn, da ihm der Papst das Bisthum Como verliehen habe, als Nachbar für empfohlen haben möchte, in-dem er jederzeit zu Diensten bereit sei, und daß man an den Papst und an de» Cardinal BorromäuSschreibe, wie er seinen Auftrag ausgerichtet habe, ES werden daher dem Papst und dem Cardinal Bor-romäuS ihre gnädigen Erbieten freundlich verdankt; dem Bischof, als geistlichen Oberen der cnnetbirgischenllutertbaneu, werden diese besonders anempfohlen unter Zusicherung gleicher Dienstbercitwilligkeit derEidgenossen, x. Gesandte des Herzogs von Savoyen begehren Antwort auf ihre» früher» Vortrag,melden, wie das Haus Savoyen gegen die Eidgenossenschaft stets freundschaftlich gesinnt gewesen undwie nun der gegenwärtige Herzog, nachdem er endlich wieder in den Benz seiner Erblande gelangt sei,nichts sehnlicher wünsche, als daß das alte Bündnis; zwischen Savoyen und den Eidgenossen vom<59, April 1477 wieder erneuert werde, H — Da man nun aber von diesem alten Bündniß kein Wissenbat, so wird jedes Ort beauftragt, das Origiual desselben hervorzusuchen und auf nächsten Tag nachBaden zu bringen. Dem savoyischcn Gesandte» werden seine freundlichen Erbietuugen verdankt mit demAnsuchen, auch seinerseits den besiegelte» Originalbrief, der in Händen des Herzogs liege, auf nächstenTag zu bringe» Daraus eröffnen die Boten von Bern, daß die bisherigen Anstände zwischen demHerzog und Bern in Betreff des eroberten Gebiets nächstens in Güte beigelegt werden dürfte»; dadieses jedoch noch nicht gescheben, so könne Bern einsweilen zu dem vom Herzog angetragenen Biind-
Bünvniß (wischen der Herzogin Jolantha und den VIII alte» Orte» sammt ssreibur.,, Soiothurn und Biel, abgeschlossenNisss (Nizza, den 23. Apri! 1177.