Februar lWU.
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von St, Galle» ihre Beschwerde darüber erneuern, daß in ihre Pässe, welche sie zu Lyon de» Thorhüternvorweisen müssen, die Summen eingeschrieben werde», welche sie bei sich führen, während bei der Ver-abredung über die Pässe festgesezi worden, das; sie einzig dem Lieutenant im Gebeimen jene Summenanzugebe» habe», so wird dem Herrn von Coiguet aufgetragen, beim Könige darum anzuhalten, daß dieKausleutc bei den Bestimmungen jener Verabredung belassen werden, denn die Eidgenossen seien nichtgesonnen, von den Traktaten des Friedens sich verdrängen zu lassein I»I». (S. u. Lauts». ««» ». «i,t.(S, u, Thurgau). <«. Basel bcmertt hinsichtlich seiner KornmarklSordnung, daß dieselbe keineswegsneu, sondern schon seil vielen Jahren in Uebung sei, daß dadurch niemand Schaden leide, sondern daßsie vielmehr Basel und der ganzen Eidgenossenschast zu großem Nuzen gereiche, indem dadurch das Steigen der Preise nicht wenig gehindert werde; nicht selten kommen ans eilten Markt achtzig bis hundertHobler und Fürkäufler und es vergehe keine Woche, daß nicht über fünfhundert Säke ans der Stadtgeben; um den Markt desto besser im Gang zu erhalten, habe Basel von seinen Vorräthen mahlen lassenund unter die Bürger ansgethcilt; keinem Burger werde bei Strafe gestattet, mehr als vier Sake auseinmal zu kaufen; wenn jedoch ein Ort zum Unterhalt seiner Angehörigen Korn bedürfe, sowerde esdiesem gestatten, einen Vorrath, soviel es jedesmal der Markt erleiden möge, anfznkansen und nach Gelegenheit wegzuführen; es hoste bei dieser Ordnung verbleiben zu können. Dagegen beschweren sichZürich und Lncern, daß diese Ordnung, gemäß welcher kein Fuhrmann mehr als sechs Säke mit einemWagen und mehr als drei Säke mit einem Karren wegführen dürfe, für sie sehr beschwerlieb sei, daß sieden Ländern und den III Bünden den freien Kauf ohne Verhinderung gestatten müssen, während siesonst in gewöhnlichen Jahren für ihren eigenen Bedarf Korn genug hätten. Nach Anhörung beiderParteien wird Basel ersucht, daß es de» Fuhrleuten ein größeres Quantum zu verladen erlaube, weilja im Snndgan und Elsaß Korn genug vorhanden sei, und daß es über seinen Entschluß ans nächstemTage berichte, tll. Die sieben unparteiischen Orte wünschen von den V katholischen Orten und vonGlarus Antwort, ob sie ihnen ihren Span zur gütlichen Beilegung anvertrauen wollen. Die V Orteverdanke» Zürich und den andern Orten deren srenndschaftliche, eidgenössische Gesinnnngen, unter Zusicherung auch ihrer Dienstbereitwilligkeit; sie glauben aber, daß es unnötlsig wäre, die neben Orte diesesHandels wegen zu bemühen, indem sie im Sinn haben, sich mit Glarus auf friedlichem Wege zu ver-tragen ; bereits sei auch Einsicdeln als Malstätte bezeichnet und auch den Tag werden sie ihnen späterkund thun. Ebenso verdankt Glarus den sieben Orten ihre eidgenössische Treue und Liebe und ver-nchcrt, daß es dieselbe nie vergessen werde; es hege, bemerkt eö weiter, gegen die V One ganz und garleinen Unwillen und bitte, daß diese, wenn sie einen Unwillen gegen es hätte», selbe» falle» lasse», da-mit man m guter Einigkeit verbleibe. --- Diese Erklärungen werden mir großer Freude vernommen undman bostr, daß sie ihren Zusicherungen gemäß ihre Anstände mit der Gnade Gottes gütlich und friedlichvertrage» und auk keinen Fall etwas unfreundliches gegen einander beginnen werden. AsK'. Den kaiser-lichen Eommisicnien wi>d binsielnlich der Anstände über die neuen Zölle folgender Vorschlag gemacht:Alle „Landsaßen" in der Eidgenossenschaft sind in Bezug ans alle Güter, welche sie in oder außerhalbdes österreichische» Gebiets unter was immer für einem Namen kaufen und durch Oesterreich >» dieEidgenossenschaft führen, oder welche durch Andere auf die eidgenössischen Markte und zu ihrem Verbrauchanbergeführt werden, von dem neuen Zoll frei ; ebenso sind aucb alle Landsaßen in dm Eidgenossenschaftin Bezug auf die Güter, welche in der Eidgenossenschaft erzeugt oder verarbeitet worden, wie auch in