Februar lölltl.
und starken zur Arbeit anhalte» und die „presthaftc»" »nd HauSarmen Unterstufen soll. An Bezug aufdie „Knegsgurglen", die stch Eidgenossen nennen, nach landsknechtischer Weise umherziehen und sich desBettelns nicht nur nicht schämen, sondern ihren Ruhm darin suchen, wird beschlossen, daß jedes Ortdiese Leute in ihre Heimath weisen und die verdächtigen an der Folter verbissen soll - Diese Verordnungen werden alle» Landvögten zum Verhalt mitgerbeili, Es wird abermals angeregt, wie nüzlill,und ehrenvoll es für die Eidgenossenschaft wäre, wenn sie sich über ein gleichmäßiges Korn beim Mün-zen veraleichen könnte, und daß wohl auch „die Abtheilung" aufzufinden wäre, gemäß welcher niemanden„an seiner Münze Abgang geschähe/' Die von Zürich und Basel angestellten Proben tbnn dar, daß diefranzösischen Ditpfennige um ein Loth besser auf die Marl sind, als die von Bern, Lneern und Solo-tbnrn: in Zürich gelten diese l> Schwyzerbazen, und es wird vorgeschlagen, daß auch Bern, Freibnrg,Solothnrn und Glarns sie in gleichem Wertste nehmen. Endlich wird gewünscht, daß jedes Ort gemäßfrühern Beschlüsse» leinen Münzmeistern bei hoher Strafe verbiete, gute Münzen und „gestürntes" silber einzuschmelzen, daß jedes Ort die Stempel selbst behalte und sie »übt mehr an andere verleibe, dienur auf ihren eigenen Gewinn sehen. Es soll auf nächsten Tag darüber instruiert werden, InBetreff der Ansprache des Statthalter Kuhn von llri lautet die Antwort von Freiburg dahin: Es glaubenicht, daß es schuldig sei, ihm hierüber etwas zu antworte» ! denn glaube derselbe eine Ansprache wegender Häuser zu GreHerz zu haben, möge er sich air die Käufer halten, die mit Urtheil und Recht in denBesiz der Güter des Grafen eingesezt worden; habe er aber eine Forderung an Hauptmann Garmis-whl, so wolle Freibnrg ihm auf sein Begehren gebührend Recht ergchen lassen, Statthalter Kuhn dagegen dringt auf ein unparteiisch gemein-eidgenössisches Recht, llri erklärt, daß es de» Kuhn nicht an sRecht zu Freibnrg weisen könne, weil Freiburg die Häuser, an denen die Verbesserungen vorgenommenworden, im Besiz habe, und verlangt ebenfalls, daß der Streit an ein unparteiisches eidgenössisches Rechtgebracht werde, — Nach Anhörung der Parteien und da Freiburg begehrt, daß auch Uri abtreten müsse,weil es durch sein Rechtsbot sich zur Partei gemacht habe, wird der Handel in den Abschied genommen,damit llri bis auf nächsten Tag sich entschließe, ob es vom Rechtsbot gegen Frei bürg abstehen wolleoder nicht,. und damit jedes Ort seinem Boten darüber Bollmacht ertheile, wie mau dem StatthalterKuhn zum Rechten verhelfen und wohin man ihn zum Rechte» weise» wolle, Ein Gesandter derlll Bünde eröffnet: Bekanntlich seien seit einigen Jahren allenthalben und besonders in Bünden dieFrüchte schlecht gerathen und haben bedeutend aufgeschlagen, so daß seine Obern genöthigt worden, sichüberall nach Korn umzusehen, um die armen Unterthanen vor Hunger zu srlssize» ; nun werden dieBündner angeschuldigt, als ob sie auf Fürkauf und Gewinn Korn aufkaufen und nach Italien, Venedigund in andere Länder führen; auf die Kunde bievon habe man überall sorgfältige Erkundigungen ein-gezogen, aber niemanden schuldig gefunden; man habe jedermann »nd die Beamten bei Ehre und Eidaufgefordert, auf solche Uebeltbätcr Acht zu habe»; zwar sei allerdings wabr, daß sie vor einiger Zeitdem Korn, welches die Herrschaft Venedig mir Bewilligung des staisers in Bayern angekauft, den Durch-paß durch ihr Land gestaltet haben! sie bitten aber, sie deßwegen für entschuldigt zu halten. Des Ge-landlen Gruß wird verdankt, mit der Versicherung, daß die Eidgenossen stets bereit seien, den Bündnern jegliche» Dienst und Liebe zu erzeigen, aber auch mit der Ermahnung, daß sie die Durchfuhr ssgroßer Masse» ai^r» durch ihr Gebiet in andere fremde Lande sich nicht mehr zu Schulden kommen lasse»moll ten, damit vi? Eidgenossen nicht zu andern Maßregel» genötbiget werben, »»». Da die Kaufieute