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wegen seltsamer Reden, die unter den Hauptleuten außerhalb der Eidgenossenschaft eursieren, fleißigkundschaften und alles, was es in Erfahrung bringen könne, nach Lucern berichten werde, I». JedesOrt soll in seiner „Kanzlei" Nachforschungen halten, was die von GlarnS damals, als man während deS„BaarerkriegeS" (1531) von Ort zu Ort „Rechts" begehrt hatte, für eine Antwort gegeben, i. Jedes Ortsoll sich darüber berathen, wie man sich in Betreff der französischen Diken, der Regale,r und andererMünzen halten wolle; zugleich wird angerathen, daß jedes Ort seine Münzen selber schlage und diesesRecht nicht an Privatpersonen verleihen möchte, und daß man weder dem Stoker (von Schaffhausen)noch andern gestatte, die guten Münzen einzuschmelzen und schlechtere daraus zu machen, k. sS. u.Thurgaui.
M in feste auch in, Abschnitte Herrschaft«-,,igeleaenbeiteii:
Landgrafschaft Thurgan >» Ar«, 329, Stitte und Klöster,
(Hemeln - eidgenössische TugsazungNade» ? Februar
Staatsarchiv Zürich Absch. Vd. Nr. fo>. 3. ^alldesar^)iv Sctiwnz
I'Aucb in den Archiven Vern, Marus, Freiburq, Kolotburn und Aarau-I
Bolen - Zürich, Bernhard von Eham, alt-Sekelmeister; Johannes Eschcr, Stadtschreiber, Bern,Riklaus von Dießbach, des Raths ; Hieronimns Manuel, Penner und des Raths, Lucern, Jost Pfhf-fer, alt-Schulthezß; Peter Jeer, Selelmeifter und deS Raths, Uri, Josua von Beroldingcn, Ritter,alt Landammann; Jakob Kuhn, Statthalter, Schwhz, Georg Rediilg, alt - Landammann; ChristophSchorns, Pannerherr und deS Raths, llnterwalden, Sebastian Omlin, alt-Landammann ob dem Wald,Zug, Jakob Schell, Statthalter, und Jakob Schiker, beide des Raths, GlaruS, Gilg Tschudi, Land-ammann; Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Sebastian Doppeltstem, und HanS Eßlinger, beidedes Raths, Frei bürg, Sebastian Alt, des Raths, So lothurn, Urs Schwaller, Benner, Schaffbansen, Alexander Peher, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann,
» Hinsichtlich des beantragten Eides, von Gerichtshändeln und Urtheilen keine Miel, Gaben, nochGeschenke anzunehmen, erklären sich einige Orte bereit zu schwören, wenn es von allen geschehe; andereve>langen, daß man den Eid thnn solle, wie es von Alters her üblich gewesen; wieder andere meinen,daß es unnöthig sei, auf den Taglcistungcn noch einen Eid zu schwören, da ja jeder sonst seiner Obrig-keit schwören müsse, über den Armen wie über den Reiche» zu „richten", und da, wenn einer einen Eidnicht halte, er auch zwei nicht halten werde, ferner daß im Ausland ein solcher Eid für die Eidgenossennur schimpflich wäre, — Dieses wird wieder in den Abschied genommen mit dem Antrag, daß jedes Ortseinen Boten, die es auf die Tagsazungen dies;-- und jenseits des Gebirges schilt, ernstlich anbefehle, vonllrtheilen und Geuchtshändeln weder Miet, Gaben, noch Geschenke anzunehmen, I», fS> u. Mendris).
Auf leztem Tage war der neu erwählte Bischof von Como in alle geistlichen und weltlichen Rechteund Gerechtigkeiten, die er in de» eidgenössischen ennctbirgischc» Landschaften besizt, eingesezt worden,mit der Bedingung, das; er die Angehörigen der Eidgenossen bei ihren Lehen, bis diese ausgelaufen, belasse und darin bei Wiedervergebung dieser Lehen die eidgenössischen Unterthanen vorzüglich bedenke.