December 195!»
die Abschiede zu nehmen, wenn sie nicht für Kirchen, Rathhäuser und Gesellenstuben gestellt werdenDer kaiserliche Gesandte meldet , daß die Regierung zu Jnnsbruk wegen Kürze der Zeit über dieZollbeschwerde noch nicht habe antworten können, ferner daß die Regierung zu Ensisheim wegen der imSundgau und oberu Elsaß plözlich eingetretenen Theurung und auf eingegangene Berichte, daß vieleaus der Eidgenossenschaft das Korn nicht allein auf den Märkten, sondern selbst bei den Müllern, inden Klöstern und Speichern aufkaufen, aufschütten und mit Gewinn wieder verkaufen, das Mandatvom 29, August li',49 wieder erneuert habe, jedoch stets bereit sein werde, gehörig gestellten Gesuche»um Bewilligung des Kornkaufs zu entsprechen, — Darauf wird ihm geantwortet - Der Kaiser habe aufdem Reichstage zu Augsburg bewilligt, daß bei seinen Zollstätten nur die Nameu der Kaufleute sammtderen Waaren verzeichnet werden, bis der Anstand hinsichtlich des Zolls beigelegt sei; nun aber seienwieder Klagen von Glarus, Appenzell und von St, Gallen eingelangt, daß die Zoller den Zoll präten-dieren; daher müsse man dringend verlangen, daß die Regierung zu Jnnsbruk an ihre Zollstätten dieentsprechenden Weisungen erlasse; ebenso wünsche man endlich Antwort auf die eingegebenen Klagenüber Sperrung des freien Silberkaufs im Reich und im Leberthal und über das dem Münzmeister vonZürich verarrestierte Silber; dieser Anstände wegen habe man einen Tag nach Baden auf den 5, Februarkünftigen Jahres angesezt, auf welchen die Regierung von Jnnsbruk Abgeordnete senden möchte; inBezug auf den Aufkauf des Korns und das dagegen erlassene Mandat , dnrch welches den Eidgenossender freie Kornkauf gesperrt werde, halte man dafür, daß solches der Erbeinung zwischen dem HausOesterreich und der Eidgenossenschaft gänzlich zuwider sei, indem gemäß des ersten Artikels derselben derfreie und ungehinderte Verkehr gegenseitig zugesichert und die Einführung neuer Beschwerden und Zölleverboten werde; auch finde sich in den Abschieden, daß das Mandat von lställ damals als der Erbeinungzuwider erklärt worden sei; zudem werde sich nicht erwahren, daß das Getraide außer Land verkauft,oder daß das im Suudgau und ober« Elsaß gekaufte Getraide irgendwo aufgeschüttet werde; denn eswerde auf die Märkte zu Zürich, Lucern und Zug geführt und von da in die Länder und in dielll Bünde, aber nicht weiter, verkauft; auch können die Herren der Regierung in ihrer Einsicht wohlermessen, daß die Bündnisse und Erbeiuunge» nicht mit Rüksicbt auf wohlfeile, sondern auf theure Zeitenabgeschlossen worden sind; mau bitte daher, daß der freie Kornkauf auf den offenen Märkten und beiden Klöstern und Gotteshäusern erlaubt werde, indem dann jede Obrigkeit dafür sorgen werde, daß dasKorn nicht aufgeschüttet, sondern auf die freien Märkte geführt werde ; den Entschluß hierüber möchtedie Regierung schriftlich a» Zürich mittbeilc». Jede Obrigkeit soll ernstliche Maßregeln gegen dasAufkaufen von Früchte» und gegen deren Weiterverkauf treffe», Auf das ab der Iahrrechnung zuBaden an de» Pfalzgrafen bei Rhein und an den Markgrafen Karl von Baden erlassene Gesuch, dieeidgenössischen Kanflente frei und ungehindert passieren zu lasse», antwortet der Markgraf, daß er seiner-seits nichts dagegen habe und die entsprechenden Weisungen für sein Gebiet ertheilen werde, »»». Dienach Kreuzlingen abgehenden Boten von Zürich und Lueern sollen sich Mühe geben, daß der neue Zollzu Constanz wieder aufgehoben werde, indem sonst die Eidgenosse» den Besuch des dortigen Marktesverbieten und sich nach einem ander» Markt umsehen würden; auch sollen sie darauf halten, daß dieAppellationen nicht weiter als vor Bürgermeister und Rath zu Eonstanz geführt werden, 1,1». Dielstesandten von Zürich mache» Anzug: Seit Ausschreibung gegenwärtige» Tages habe Zürich vernommen, daß ein Zwist zwischen den V katholischen Orten und denen von Glarus entstanden sei; eö babe