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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
107
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Deecmbcr 1559,

berichten daneben, daß sie bereue mil dem Herweg über Ansezung eines gütlichen TageS zu Ausgleichungihrer Differenzen in Unterhandlung stehen, und wünschen, daß man über das Begehren des Gesandte«wicht eintrete, bis man gesehen habe, was der Herzog bezüglich der mit ihnen Hangenden Anstände füreinen Bescheid gebe. Daher wird dem savohischen Gesandte» folgende Antwort erthoiltMan dankedem Herzog verbindlich für seine gnädige Gesinnung und sein ftenndliches Erbieten; da man nicht erwartet habe, daß er seinen Gesandten ans gegenwärtigen Tag abordnen werde, sei die Mehrheit derBoten über sein Begehre» nicht instruiert worden, daher man auch nicht darauf antworten könne; manwolle aber sein Vorbringe» in de» Abschied nehmen und ihm auf künftigem Tage gebührende Antworterrheilen. Da nn» aber der Gesandte von Savoyen in seinem Vortrage von einem Bündniß gesprechen bat, das lezte Bnndniß jedoch, welches zwischen den Eidgenossen und dem Herzog von Savohenabgeschlossen worden, bereits vor zweiundzwanzig Iahren ausgelaufen ist, dabei' man nicht einsieht, wiees der Herzog meine, so beantragen einige Boten, de» savohischen Gesandten um eine nähere Erklärungdarüber anzugehen, >». Auf die Beschwerde der Gesandten von St, Gallen, daß ihre Kaufieute dieBaarschaft, die sie aus Phon mit sich fortführen, de» Thorhütern zu Phon vorzeigen müssen, während siefrüher die Summe, die sie daselbst fortgenommen haben, nur dem Lieutenant und zwar ganz geheimhaben angeben müssen, und daß daher deren Sicherheit stets gefährdet sei, wird der französische Gesandteum seine Verwendung ersucht, daß die eidgenössischen Kauslcute ohne Pässe wie früher in Frankreichreisen können, indem es ja gegenwärtig Friede» sei, Herr von Coignet verspricht darüber an den Königzu berichte», q. Statthalter Kuhn von Uri klagt, daß er von Freibnrg weder Entschädigung noch Antwort hinsichtlich der mit Hauptmann Garmiswhl auf das heben zu Greherz verwendeten Unkosten er-langen könne, und bitter dringend, ihm gegen Freibnrg zum Rechten zu verhelfe» Der Bote vonFreiburg ist darüber nicht instruiert und verlangt den Vortrag des Statthalter Kuhn, sowie die vondemselben eingelegten Schriften in den Abschied, - Die Bote» von Uri erwiedern, daß sie ihren An-gehörigen nicht nach Freiburg zum Recht weisen könne» , weil die betreffende» Häuser seither verkauftworden seien, und daß sie ein gemein-eidgenössisches Recht gemäß der Bünde verlangen, Der Handelwird nach einer Ermahnung an Freiburg, sich mit Statthalter Kuhn gütlich zu vertragen, in den Ab-schied genommen, n. HS. u, Thurgan.s »>. Der Handel, die von Herisau betreffend, wird wieder inden Abschied genommen, T. Jedes Ort schenkt dem armen Mann von Böllstein, der durch einen Blizstrahlsein Kind, Haus, Vieh und de» Kornvorrath verloren bat, l Krone an seinen Schaden, ,1. Zürich be-schwert sich gbx.,' Basel erlassene Verordnung, gemäß welcher Riemande>» gestattet werde, ans demMarkt mehr als sechs Sake Korn auf einen Wagen und mehr als drei ans einen Karren zu verladen.r.ie Gesandten von Basel erwiedern, das; diese Verordnung nicht neu und jedenfalls zu allgemeinemVorrbeil sei. Die Klage wird ihnen in den Abschied gegeben, damit sie sich ans nächstem Tage er-klärt», ob Basel den ireien Berkehr gestatten wolle, indem das auf die Markte von Zürich, llneern undgeführte Koni nicht weiter als in die eidgenössischen Orre gebe, v. Der Ammann von Appenzellerinnert ari sein lezrbin gestelltes Gesuch um Untcrstüznng der Brandbeschädigten von Herisau, Rächdem man erfahren, was Zürich und Glarns ihnen bereits geschenkt haben, wird das Gesuch wieder inden Abschied genommen, Bv Die V lathol. Orte sammt Basel -beschließen ant Rarifieation bin , die gutenfranzösische» Dikpfennige zu G/z Plappart und den Real zu ll'/z Basler Plappart zu wertsten, nm dieguten Münzen zu erhalten Es wird abermals beschlossen, die Gesuche um Fenster nicht med, >n