August lö-M
rechtliche llrtheile de» beiden Orte Schwhz u>ld Glarus, wie der Abt den pandrath und das Landgerichtbesezcn solle, -Die Toggenburger weuden dagegen ein, daß in der Grafschaft .Toggenburg itets Uebnnggewesen, fünf bis sieben aus den Landleuten zu bezeichnen, nin die neuen Landleute anzunehmen, daßgegenwärtig van jeder „Gegni" iGemeinde) ein Mann lstefür auSgeschossen sei, daß diese Zwölfer nichtsanderes verhandelt, als eben Landleute angeirommcn haben, und daß der Abr sie dabei bleibe» lassenmachte, — Den Abgeardncten der Toggenburger werden die urkundlich belegten Rechte des Abts zurKenntnißgabc an ihre Gemeinden mirgetheill, lieber gegenwärtige Verhandlung wird gegenwärtiger Aktausgestellt und vam Abte besiegelt,
«2.
b'onferenz der drei Orte Uri, Schwyz nnd Nidwaldeu,
Brunnen. I;««>, S September
Man selie ras Verhandelte im Abschnitte HelrschaftSan^eie.>e»keitenBeUenz. Bollenz und Riviera Art, 72,
Confereuz der V katholischen Orte,
Lucern. >7. .Octvber (Dienstag nach Galli).
ÄtNtitSar^iv ^.'uceru. Mqem. Absch. Vd. Ii.lAuch in den Archiven Zchw^z und Nidwaldr'n-l
Baten: tnichr angegeben),
»». Glarns hatte schon am l5i, September eine Zuschrift an die katholischen Orte erlassen, daher mansich jezt über eine einstimmige Antwort verständigen machte. Da nun aber die Znstruetionen nicht gleich-förmig sind und man aus verschiedenen Gründen besorgt, daß man nichts Ersprießliches werde zu Standebringen können, da ferner nach kein neuer Papst erwählt ist, da man endlich erwartet, daß die kathoti-lchen Fürsten inzwischen etwas mit einander unterhandeln dürften, das dem katholischen Glauben zumBesten gereichen möchte, so wird eine Antwort an Glarus entworfen, worüber jedeö Ort binnen achtTagen seinen Bescheid nach Lueern melden soll, Zugleich wird beschlossen, daß, wenn Glarus etwavon irgend einem Ort eine besondere Antwort verlangen sollte, kein Ort von sich aus eine solche crtheiiendürfe, weil auch die Zusage der Glarncr alle V Orte gemeinsam berührt, I». Lueern macht Anzug, daßdurch den Fürkanf leider überall große Theurung entstanden sei und nur einzelne reich werden, und daßes daher auf seinem ganzen Gebiete den Fürkanf strengt Verbote» habe; wenn nun aber in den andernOrlen nicht das nämliche geschehe, so sei das ohne den gehofften Erfolg; es soll daher jeder darüber auseine Obrigkeit berichte», damit auf einem gemein eidgenössische» Tage ein, gemeinsamer Beschluß gefaßtwerden könne; denn wenn die Eidgenossen brüderlich mit einander haushalten wollen, so müssen sie ein-ander in ihre» Anliegen bcbülflich sein, — Wird in den Abschied genommen. «?. Florinus Flerch, Psar>e> zu Goßau, eröffnet als Abgeordneter des Abts Diethelm von St, Gallen ! Der Abt habe ein Breve