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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Juni 1559,

Frieden mit Spanien und England auch seine vertrautesten Freunde, die Eidgenossen, inbegriffen H; erbitte um Entschuldigung, chaß die Bezahlung der Pensionen so lange verzögert worden sei; aber seineimmerwährenden Kriege, der Unterhalt der Truppen in der Pieardie, im Piemont, in Italien und Kor-sika und an andern Orten mehr haben es ihm bisher unmöglich gemacht; auch werde die Vollziehung derdurch den Frieden verabredeten Heirathen wieder große Summen in Anspruch nehmen; er hoffe aberbald seine Verpflichtungen erfüllen zu können, danke inzwischen für die bisher erzeigte Nachsicht undverspreche, daß solche Verzögerungen nicht mehr vorkommen sollen; seit einigen Jahren machen die Eid-genossen Schwierigkeiten bezüglich der Annahme französischer Münzen; der König bitte aber , Anord-nungen zu treffen, daß diese Münzen, die an Gehalt und Gewicht den besten in der Christenheit nichtnachstehen, ihren Euro in der Eidgenossenschaft wie anderswo haben, damit der gegenseitige Verkehr er-leichtert und auch die Anstände bei Bezahlung der Pensionen vermieden werden; da endlich einige fran-zösische Edellente sich beim Könige über Auflagen und Neuernngen an den eidgenössischen Grenzen be-klagt halten, so bitte der König, daß man für Haltung der Verträge sorge und daß die französischenUnterthanen gleiche Freiheiten und Privilegien in der Eidgenossenschaft genießen, wie die Eidgenossenin Frankreich; daneben sollen sie versichert sein, daß der König es sich angelegen sein lassen werde, nichtszu unterlassen, was zur Erhaltung guter Freundschaft und der Vercinung gereichen möchte, Antwort:Sein Begehren hinsichtlich der Pensionen habe man in den Abschied genommen; indes; bitte man ihn,sich beim Könige zu verwenden, damit die verfallene» Summen möglichst bald bezahlt werden; sein Be-gehren bezüglich der Münzen wolle man ebenso in den Abschied nehmen und ans einem künftigen Tagegebübrende Antwort darüber geben; von neuen .söllen, worüber sich einige Edellente beschweren, wisseman nichts ; der Ambassador möge aber darüber an die betreffende» Orte berichten, damit diese die er-forderlichen Maßregel» treffen können; dagegen beklagen sich die eidgenössischen Kanfleute, daß die Be-amten zu Phon sie wider altes Herkommen und gegen den abgeschlossene» Vertrag bezüglich der PässebeHandel», dabcr man um entsprechende Weisung an den Gubernator zu Phon bitten müsse. Aufsein Begehren, daß man für Abschaffung von Betrug und Kunstgriffen bei der Ausfuhr von Geld auSdem Königreich sorgen möchte, wird ihm erwiedert, er möchte solche, welche steh eines Betrugs oder derVerlezung der aufgestellten Ordnung schuldig machen, stets vorzeigen, damit man sie bestrafen könne,i>«. Die kaiserlichen Gesandten legen ihre Jnstrnetio» in Betreff der in de» Ober- und Vorder-Oesterrcichischen Landen errichteten neuen Fölle vor. Hierüber wird ihnen geantwortet: Die Eidgenossenhätten erwartet, daß man sie mit solchen Neuerungen verschonen und sie beim alten Herkommen bleibenlassen würde; denn »ach ihrer Ansicht seien selbe der Erbeinung zwischen dem Hanse Oesterreich und ge-meiner Eidgenossenschaft gänzlich zuwider; daher müssen sie nochmals dringend bitten und begehren, siebei ihren Freiheiten und bei ihrem alten Herkommen ruhig bleiben zu lassen; dasselbe werden sie dannauch gegen die Unterthanen des Hauses Oesterreich thuu; im nicht entsprechenden Falle aber müsse manum eine Erklärung bitte» , wie es der Kaiser in Bezug auf die Erbeinung verstanden wissen möchte,Und nachdem die kaiserliche» Gesandte» erwiedert hatten, daß es in ihrer Befugniß nicht liege, über dieNesoluUen des Kaisers eine Erläuterung abzugeben, daß übrigens dieselbe ganz klar dabin laute, daß

l Einschließung d.r Eidgenossen in den Frieden 511 Chnteau-Cambrosss, S, Beilage Nr. "0,