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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juni l55N,

hindurch zu haltein >». HS. u. Lauis.) «tz. Um Betrug mir den Bettelbriefen zu verhindern, wird be-schlossen, es soll jedes Ort die Größe sammt de» besondern Kennzeichen undPressen" der Person, deres einen solchen Brief gibt, deutlich in den Brief sezen, i. (S. u. Bellenz, Bollenz und Riviera.) « undt. sS. u. Thurgan.) 11. Glaruö stellt an Schwhz die Bitte, es möchte denen von Bitten, welche nachSchanis kirchgenössig seien, dieBegräbnis!" zu Schanis gestatten, weil sie auch diese Kirche unterhaltenhelfen müssen, v. Jeder Bote schenkt dem armen Mann von Zug, der von seiner Obrigkeit eine Em-pfehlung vorgelegt hat, eine halbe Sonnentrone, Die beiden Gesandten, welche im Namen ge-menler Eidgenossen auf dem Reichstage zu Augsburg gewesen, erstatten Bericht über den Erfolg ihrerSendung, rühmen ihre gastliche Aufnahme in einigen Städten und das zuvorkommende Benehmen deSkaiserlichen Hofmarschalls, Hans Melchior Heggenzer, und des Landvogts zu Schwaben, die zu beförder-licher Erledigung ihrer Geschäfte ihnen bchülflich gewesen seien, melden, daß der Kaiser seine Gnade undgute Rachbarschaft gegen die Eidgenossen zugesichert und dazu jedem eine goldene Kette geschenkt habe,die sie aber nur zu Händen gemeiner Eidgenossen angenommen hätten, berichten schließlich, daß sie fürGeschenke in die Eanzlci, für Zehrnng, Belohnung ihrer Diener und Tractiercn Ü8!l Krön, ausgegebenhaben, und bitten, mit ihren Verrichtungen zufrieden zu sein, indem sie ihr möglichstes zu einer befrie-digenden Lösung ihrer Austrägt gcthan hätten, ES wird ihnen der Dank und die Zufriedenheit fürihre Verrichtungen ausgesprochen! die beiden Ketten, nachdem man sie zu Händen gemeiner Eidgenossengenommen, werden ihnen geschenkt ; endlich soll ihnen jedes Ort an ihre Auslagen und für ihre Be-mühungen 4l) Krön, bezahlen, x. Die beiden Gesandten übergeben den kaiserlichen Bestätigungsbriefder Freiheiten gemeiner Eidgenossen und ihrer Zugewandten Orte, den sie auf dem Reichstage zu Augs-burg erlangt haben, 'H Die Frage, ob man diesen Brief in Zürich, wo schon mehr solcher Briefe liegen,oder im Schloß zu Baden anfbewahrcn wolle, wird in den Abschied genommen, HS. u. Enuetbirg.Bogteien überh.) 5,. Die Gesandten des Abts von St, Gallen lege» einige Knndichaften in Betreff derUrheber der Unruhen zu Rorschach vor und begehre» Weisung, ob der Abt auch die andern zwölf Ge-meinden auf den Tag zu Rorschach laden solle. Darauf wird beschlossen, daß jedes der vier Schirmortezwei Bote» auf den Tag zu Rorschach abordnen soll; diese Boten mögen dann die zwölf Gemeinden,welche mit dem Abt im Rechten gestanden sind, nach Belieben entweder nach Rorschach oder an einenandern gelegenen Ort zusammenberufen, sollen ihnen dort ihr ungeziemendes Benehmen gegen ihren Lan-deöfürsten verweisen und sie ermahnen, in Zukunft dem Recht seinen ordentlichen Lauf zu lassen undden Rath verständiger Leute einzuholen, bevor sie wieder Händel anfangen. Diesen Boten wird auchVollmacht ertheilt, dem Landvogt im Thurgan zu befehlen, den nach dem Thnrgau geflüchteten KreuzeJakob gefangen zu sezen und die Untersuchung gegen ihn anzuheben, damit er nach seinem Verdienenbestraft werde, lS. u. Lauiö ) I»I». (S. u, Ennetbirg. Vogteien überh.) lim den Fürkauf mit

Vieh zu verhüten, schlagen einige Orte vor, daß Jeder, der ein Stük Vieh kaufe, selbes sechs Wochenin seinem Futter erhalten müsse und es bei Strafe vorher nicht wieder verkaufen dürfe. Es wirdaber von der Mehrheit beschlossen, jedes Ort solle von sich aus die angemessenen Verordnungen gegenden Fürkauf erlassen «l«I Das Gesuch des Heinrich Schwendimann von Dierikon, nnter Vorlegung

"1 Beilage Nr, z.