Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
91
Einzelbild herunterladen
 

Juni !559,

!>l

des Raths. Solothurn. Urs Schwaller, Setclmcister und des Raths, Schaffhansen, DietcgenRingk (von Wildenbcrg), Burgermeister. Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann.

«. (S. u. Bade».) I», «?, «> nnd r. (S. u. Thurgau.) f und (S. u. Sargans.) I, undl. (S. u. Thurgau.) It.. Da unter den VII katholischen Orten schon wiederholt angeregt worden ist,daß ihre Priester so wenig der heiligen Schrift kundig seien nnd nicht selten ein ärgerlich Leben führen,was dem katholischen Glauben höchst nachtheilig ist, da ferner die Nothwendigkeit eingesehen wird, tüch-tige gelehrte Priester heranzubilden, die ihrem Berus angemessen vorstehen nnd ihrer Gegenpartei inGlaubenSsachen gebührend Antwort zn geben wissen, indem der katholische Glaube durch die heiligeSchrift und durch allgemeine Coneilien hinlänglich begründet worden ist und der Mangel an erfahrenenschriftkundigcn Priestern immer mehr gefährlich wird, da man sich endlich überzeugt hat, daß die Gegen-partei große Sorgfalt nnd Koste» anwende, um Schulen zu stiften und geschikle Leute zu bilden, unddadurch bereits viel Volk auf ihre Seite gezogen hat, während die Katholiken binlässig zusehen, uner-fahrene junge Leute, die wenig studiert und nicht einmal das vorgeschriebene Alter haben, zu Priesternweihen, so wird auf Ratification hin folgendes verordnet: In Zukunft darf keiner beim Bischof zurWeihe empfohlen werden, der nicht das erforderliche Alter hat, durch die gelehrtesten Priester in Gegen-wart einiger hiefür bezeichneten Räthe über seine Fähigkeiten zuvor examiniert worden ist und überseinen unbescholtenen Wandel sich ausgewiesen hat. Nnd weil der innner »lehr fühlbare Mangel anPriestern daher entstanden ist, daß die Vermöglichen ihre Kinder nicht diesem Stande widmen, dagegendie Armen, die dazu Lust hätten, die Mittel nicht haben, sie auf entfernte hohe Schulen zn sänken, undum diesem Uebelstande abzuhelfen und geschikte Priester heranzubilden, welche der heiligen Schrift undder lateinischen, griechischen und hebräischen Sprachen kundig wäreil, wird beschlossen, eineansehnliche"

Schule zu als einem geeigneten Plaze zu errichten, geschikte Lehrer an derselben anzustellen

und zu einer jährlichen Beisteuer von .... Kronen aus dem Sekel jedes Ortes auf die nächsten zehnoder zwanzig Jahre sich zu verpflichten; ferner von jedem Kloster in den katholischen Orten einen jähr-lichen Beitrag von zwanzig aus tausendStük" jährlichen Einkommens während der festzusezendcn AnzahlJahre zu beziehen, jedoch ihnen und ihren Schirmherren au ihre» Gerechtigkeiten unbeschadet. Umes unvermögenden Eltern möglich zu machen, ihre Kinder zum geistlichen Stande zu erziehen, soll jedesOrt Erkundigungen einziehen, wer das thun möchte, soll dann die tauglichsten davon auswählen, derenEltern und Verwandte um die Verpflichtung zu einer jährlichen Unterstüznng angehen, das noch man-gelnde von Obrigkeitswegen zuschießen und auf diese Weise den Mangel an Priestern »ach und nachMiezen. Diese Vorschlägt soll jeder Bote an seine Obrigkeit bringen, damit auf nächste Tagsazungdanibet infiruiert werde. Und weil Glarns zum Thcil ähnliche Maßregeln hinsichtlich seiner Priesternöthig hat, wird ihm dieser Entwurf iu den Abschied gegeben, in Erwartung, daß es sich von den katho-lischen Orten nicht absondern werde. I und ,»». lS. n. Thurgau.) (S. n. Lauis.) «». Gemäßfrnheim Beschluß schwören »»» Gesandten der Xlll Orte sammt dem Landschreiber zn Baden denEid, von Uttbeilen nnd Gerichtshändetn weder Mict, Gaben noch Geschenke anzunehmen, sondern demArmen wie dem Reichen das Recht zu Theil werden zu lassen. Zugleich wird an die Boten auf denennetbirgischen Jahrrechnungen der Befehl erlasse», daß sie diesem Beschluß auch nachkommen und ebensodie Landschreiber, Malefizschreiber, Bankschreiber, Fürsprecher und Proenratoren dazu anhalten, diesenEid zu leisten und ibn nicht nur auf den Tagsazungen und Jabrrechnnngen, sondern das ganze Vahr