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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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87
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Januar 1559.

Man seke auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenlieiten:

Deutsche gem. Vogteien überh.Landgrafschaft Thurga«

l» Art. 53. KricgSsachen.

c. Art. 534. Stifte und Klöster.I». 254. Kriegssache».

r. Art. 06 Judicatur u. Competenzsach.

». Art. 5». Leibeigenschaft und Fall.

I, Art. 74. Judicatur ».Competenzsach.

ie. Art. 280. Kriegssachen.

». Ar,. 54. Gerichtsherren.414. Zehntsachen.

«.Art. 12l. Glanbenssache».

Landvogtei Rhcinthal.Grafschaft SarganS.Landvogtei Freie Aeniter.Bier ennctb. Vogteien überli

«elt.Art. 40t. Verkehr mit Mailand.

Landvogtei Lauis

». Art. 9t. Verwaltung im Allgem.

t. Art. 255. Justizsachen.

Landvogtei MendriSLandvogtei LnggarnS.Bellenz, Bollcnz nnd RivieraAbtei St. Gallen

383. Zollsachen.I,!,.Art. 508. Märchen.It. Art. 207. Zollsachen.-»».Art. 45.

«rm .Art. 54. Verwaltung im Allgem.»>«> Art. 40.

u. Art. 4.

<i7.

Coufeienz der IV Schirinorte des Abts von St. Gallen.Rnppciscllwyl l » >?), Jtinttni' (Sonntag nach Sebastian).

Staatsavcliiv Viicern. Aktenbd. Nr. 35). kol. 79 und Nr. L9. fol. hs^9. TtaatSarciiiv Hüvicli. Absch. Bd. Nr. fol. 21,1.

Boten: Zürich. Jtal Hans Thumhsen, des Raths; Johannes Escher, Stadtschreiber. Lueern.Lux Ritter, alt-Schnltheiß. Schwhz. Christoph Schorno, Statthalter und Panncrherr. Glaruö. GilgTschudi, Landammann.

tt. Zürich eröffnet: Gemäß des lczten Abschieds zu Baden habe man sich vereinbart, Gesandte aufden Reichstag zu Augsburg abzuordnen, um den Kaiser und die Reichsstände zu bitten, den freien Sil-berkauf im Reich wie von Alters her zu bewilligen; Zürich halte nun für zwekmäsiig, bei diesem Anlasseden Kaiser anzusuchen, daß er, wie Kaiser Karl V. auch gethan habe, die Freiheiten der Eidgenossen bestäti-gen möchte und zwar in solch' bestimmter Form, das; er nämlich gemeinen Eidgenossen und ihren Ange-hörigen alle und jede ihrer Gnaden, Freiheiten, Rechte, Handfesten, Briefe, Privilegien, Herkommen undalte gute Gewohnheiten, die sie haben und die ihnen verliehen sind von römischen Kaisern und Königen,seineu Vorfahren am Reich, erneuere, bestätige und eonfirmicrez es würde dieses nicht allein in ein unddenjelben Kosten zugehen, sondern der Kaiser würde auch wahrnehmen, daß man seine Bestätigung nichtveuiehte, und man würde dann auch bei andern Angelegenheiten willfährigere Autwort erlangen.Diese; Autlag gefällt den Boten der drei Orte. Weil nun aber der Reichstag bald beginnen wird undinzwischen kein gemein-eidgenössischer Tag kann abgehalten werden, so sollen alle Orte schriftlich davonin Kenntnii! gtsczt melden, damit sie so bald möglich ihren Bescheid nach Zürich einsenden lind danndie Gejandten sich zu verhalten wissen. I». Zürich macht serner Anzug, daß auf leztcm Tage zu Badenin den Abschied genommen worden sei, daß man überall die welschen Münzen probieren solle; Zürich habeseither mit einigen derselben die Probe vorgenommen; da es nun aber in Erfahrung gebracht habe daßin Deutschland alle wclsckeu Münzen verrufen werden, so babe es lezten Sonntag alle welschen Münzen,