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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Deeember 1558,

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treulich gehalten werde, Wird rokorenäum genommen, ee. Nach reiflicher Erdancrung der Briefe,Rödel und Urbare, sowie der mündlichen und schriftlichen Borträge beider Parteien entscheiden die Ge-sandten der sechs unparteiischen Orte den Anstand zwischen den VII die Grafschaft Sargans regierendenOrten und den III Bünden in Betreff der Herrschaft Haldcnstein dahin, das; die III Bünde den alternBesiz haben und deshalb bei dem Besiz dieser Herrschaft wie bisher verbleiben sollen, das; aber, wenndie VII Orte von ihrer Ansprache nicht abstehen wollten, sie alsdann Kläger und die III BündeAnt-worter" sein sollen, (S. u. Bellcnz u. s. w.). vv. Da auf die vor einigen Jahren den; Herrn vonSt, Laurent zu Händen des Königs von Frankreich eingereichten Beschwerden über Fälle in Kriegszeitennoch keine Antwort erfolgt ist, so sollen die Boten der cilf mit Frankreich in der Vereinnng befindlichenOrte auf nächsten Tag darüber instruiert werden, It. Der Gesandte von Solothnrn eröffnet: Manhabe beschlossen, auf künftigen Reichstag eine Gesandtschaft nach Augsburg abzuordnen; obschon nunSolothnrn nicht dazu gestimmt habe, aber die Kosten mittragen müsse, so glaube er doch, das; dieser Ge-sandtschaft auch besondere Anliegen SolothurnS Überstunden werden können. Diese Ansicht wird von denübrigen Boten nicht getheilt, weil sonst die gemeinsamen Angelegenheiten darunter leiden würden; wennjedoch das eine oder andere Ort in Bezug auf seine Freiheiten oder Lehen ein Anliegen hätte, möge essolches auf nächstem Tage anzeigen, damit man sich darüber berathen könne, ob man deshalb an denKaiser in aller Namen gelangen wolle, KK. (S. u. Thurgau). Iii». (S. u, Mendels). Ii. (S. u,Luggarus). I<I». Der mahländischc Gesandte, Ascanins MarsuS, meldet: Seit dem Antritt der Regie-rung als Gnbernator von Mahland sei des Herzogs von Sessa innigster Wnnsch gewesen, die Capiteltreu zu halten; derselbe bitte nun, die Eidgenossen möchten ihren Unterthanen anbefehlen, daß sie nichtin solcher Menge mit Licenzbriefcn cinkommen, daß das bewilligte Korn nicht aus dem Land geführt unddie Licenzen nicht im Herzogthum verkauft werden. Nach Anhörung der ennetbirgischen Abgeordnetenwird dem Herrn Ascanins geantwortet, daß nicht in Abrede gestellt werden könne, daß die Capitel seiteinigen Jahren nicht gehalten worden, und daß man nun sehen wolle, ob seinen im Namen des Königsvon Spanien und des GnbcrnatorS von Mahland abgegebenen Berstchernngen Genüge geschehe; wennleztereö geschehe, so werde» auch die Eidgenossen dieses lbun und ihren Unterthanen das gleiche anbe-fehlen ; sofern aber die aus dem Herzogthum die Capitel so schlecht halten wie bisher, während sie Vieh,Holz, Kohlen, Wein, Leder n, a, m, aus der Eidgenossenschaft ohne Anstand beziehen, so würden die Eid-genossen gcnöthigct, ihr Nachdenken darüber walten zu lassen, was sie weiter thun wollen, Den ennet-birgischen Abgeordneten wird indcß anbefohlen, daß sie die Licenzgesuche mindern, das Korn nicht ansder Landschaft führen und die erlangten Lieenzen nicht wieder im Hcrzogthum verkaufen, II. Da manzu keinem gemeinsamen Beschlüsse über Verhütung des FürkanfS mit Vieh gelangen kann, so wird jedemOrte anempfohlen, alle» Fürkauf auf seinem Gebiete streng zu verbieten und Fehlbare zu bestrafen.Die Länder namentlich sollen die geeigneten Maßregeln treffen, indem ja auch die andern Orte für Per-mindeumg de; sorgen. »»»»»». fS. u. Luggarus). i»i». GlaruS und Appenzell stellendas Gesuch, man möchte mit Hinblik auf diedrohlichcn Zeitkäufe" sich mit einander über den langeunterbliebenen Bundeöschwur verständigen, indem dadurch die Herzen zusammen gezogen, Freundschaft,Liebe und Treue gemehret, das Mißtrauen entfernt und den nur zu zahlreichen Mißgünstigen die Hoff-nung benommen würde, die Eidgenossen in Zerwürfnis; zu bringen; man möge bedenken, wie die frommen Altvordern mit schwerer Arbeit die Eidgenossenschaft gegründet, wie sie wiederholt Leib, Gut und