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Decembcr 1558.
verspricht aber, Erkundigungen darüber einzuziehen, wie es bisher gehalten worden sei, und dann seinenBeamten anzubefehlen, daß sie die eidgenössischen Kaufleute mit keiner unbilligen Neuerung beschweren.—Beide Antworten werden ml iiwti uonclnin in den Abschied genommen, ob man »ich damit begnügen wolle.i>. Da die VII katholischen Orte sehen, daß die Evangelischeit keine Kosten für Erziehung ihrer studie-renden Jünglinge sparen, so erachten sie es zu Erhaltung ihrer Religion für nöthig, sich nach einemoder zwei gelehrten Männern umzusehen und entweder zu Freiburg, Rapperschwhl, Vremgarten oder aneiitem andern geeigneten Orte eine Schule zu errichten und durch eigene und durch Beiträge der Präla-ten und Klöster in den Orten und gemeinen Vogteien selbe zu uutcrstüzcu, damit mau jeue, welche Nei-guug zur „Lehre und zum Studium" hätten, dort studieren lassen könne. — Wird in den Abschied ge-nommen. «». (S. u. Lauis). i» u. «ß. (S. u. Thurgau). i. (S. u. Lauis). 5». Die Orte, welche vonBakel und von denen von Fulach wegen ihres Rechtsstreites um Rathsboten ersucht werden, sollen dieAngesprochenen dazu anhalten, daß sie auf den 8. Januar zu Baden sich einfinden, um wo möglich dieParteien gütlich zu vereinbaren. Zürich soll, sobald es von Basel Antwort erhalten, diese denen vonFnlach mittheilen. 4. (S. u. Lauis). «. Vor den Boten der vier Orte Zürich, Lueern, Schwhz undGlarus führen Abgeordnete von zwölf Gemeinden aus dem obern Thurgau Beschwerde, daß sie auS demRechtshaudel zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Rorschach vernommen haben, daß der Abtnicht allein leztere, sondern anch sie, die andern Gemeinden, als seine Leibeigenen anspreche, und bitten umVerwendung beim Abt, daß er sie bei ihren alten Freiheiten schüze und schirme, indem sie ihn sonst alsihren rechten Oberherrn anerkennen. Nach Anhörung deö Gesandten des Abts von St. Gallen, der be-gehrt, daß man den Abt bei dem erlassenen Rechtsspruch bleiben lasse, und in Berüksichtigung, daß be-nannte Gemeinden anerkennen, ihrem Herrn von St. Galleu Fall und Faßnachtshühucr schuldig zu sein,wird der Abt iu einer Zuschrift freundlich gebeten, er möchte die Gemeinden bei ihren Freiheiten, altenBräuchen und Herkommen gnädigst bleiben lassen. Daneben wird einstimmig beschlossen, daß der auflezter Jahrrcchuung erlassene Rechtsspruch iu Kräften bestehen soll, daß aber über zwei noch streitigeArtikel desselben, nämlich über Entsczung eines Ammanns und über den achten Artikel, auf den 28. Ja-nuar ein Rechtstag zu Rapperschwhl gehalten werden soll. An den Abt -wird um seine Zustimmunggeschrieben, v n. (S. u. Rheinthal). x. Da man der Ansicht gewesen, daß das Erbeiunngsgelddeö Hauses Oesterreich noch für das Jahr 1558 ausstehe, erläutert Haus Melchior Heggeuzer, daß das-selbe am lt>. October für die Jahre 1557 und 1.558 bezahlt worden sei. Nach der gefallenen Bemerkungeiniger Voten, daß bei Ansbezahlung dieser Gelder drei Kronen für vier Gulden nicht aber Münze zugeben seien, erinnert Landammann Tschudi an die vor achtzehn Jahren abgeschlossene Uebereinkunft, ge-mäß welcher mau sich verpflichtet hatte, lll Coustanzerbazen in Münze für 1 Gulden beim Bezug desErbeiuungögeldes vom Haus Oesterreich nehmen zu wolle». Auf die Bitte einiger von Zug, welche ingutem Eifer eine Capelle auf dem Schlachtfeld auf dem Zugerbcrg erbaut haben, beschließen die sechs Orte,daß jedes von ihnen ll Krön, dazu beisteuern wolle. 5. (S.u.Vier eimetb. Vogteien überh.). ttt». (S.u.Vellenz, Bollenz u. Rivicra). I»?». Alls die ab leztem Tage an den König von Frankreich erlassene Zu-schrift, worin er ersucht worden, daß er, weil der König von Spanien und England das Versprechengegeben, die Neutralität halten zu wolle», diese nun auch seinerseits halten möchte, damit Friede undEinigkeit zwischen den beidseitigen Unterthaneu des HerzogthumS und der Frcigrafschaft Burgund erhal-ten wmde, antwortet er, daß er dafür sorgen wolle, daß die Neutralität seinerseits, so lang sie währe,