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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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December 1558,

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offen behalten wolle, daß es sicb aber in gegebenen Fallen stets so benehmen werde, daß man nicht un-zufrieden sein könne, t. Ueber den in den lezten Abschied gefallenen Vorschlag, daß, wenn jemandenetwas gestohlen und dieses in einem andern Ort verkauft worden, der Bestohlcne und der Käufer denSchaden gemeinsam nagen sollen, können sich die Boten nicht verständigen, sondern wollen sich freieHand behalten, K. Bezuglich der vielen schlechten Münzen schlagen einige Orte vor, daß man sich überein gemeinsames Schrot und Korn vereinbaren, zuvor aber sich über die kleinen Münzen, als Angsterund Helbling oder Haller verständigen müsse, damit nicht ein Ort mehr Schaden als das andere erleide.Andere Orte aber finden es unnöthig, gegenwärtig über dieses etwas zu beschließen, weil man ja nochnicht wisse, ob der Silberkauf im Reich den Eidgenossen wieder freigegeben werde, und weil dazu nochdas Silber stets aufschlage. Dennoch wird beschlossen, cS soll jedes Ort sein Nachdenken darüber waltenlassen, die schlechten Münzen, sie mögen ans deutschen oder welschen Ländern kommen, probiere», derenWerth den übrigen Orten mitthcilcn und jene nach Verdienen strafen, welche solche abgerufene Münzenüber ihren Werth annehmen oder ausgeben, I». Weil man in Betreff deS gesperrten SilbcrkanfS aufschriftlichem Wege beim Reichstag nichts ausrichten zu können glaubt, so soll Zürich den StadtschreiberEscher und GlarnS den Landammann Tschudi auf den Reichstag abordnen, damit diese im Namen ge-meiner Eidgenossen beim Kaiser und den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs um BewilligungdeS freien Silberkaufs, um Aufhebung des Mandats, so weit dieses die Eidgenossen berühre, und umFreigebung des dem Münzmeister von Zürich verarresticrten Gutes sich verwenden. Die beiden Gesand-ten sollen ferner den Kaiser ersuchen, daß er die Zollcrhöhung auf Kupfer zu Schwaz im Etschlandewieder aufhebe, indem eine solche Neuerung der Erbeinung entgegen sei, Sie sollen endlich die Be-schwerde von Basel, daß man es, ungeachtet seiner Freiheitsbriefe von den Fürsten von Oesterreich, nichtmehr beim freien Silberkauf im Leberthal bleiben lassen wolle, dem Kaiser vortragen und ihn bitten,Basel bei seinen erlangten Freiheiten gnädigst zu belassen, ii. Da man beim Nachschlagen in den altenAbschieden oft nicht herausfindet, welche Boten auf der betreffenden Tagleistung gewesen, so wird vonder Mehrheit als zwekmäßig erkannt, daß in Zukunft die Namen der Boten je am Anfang des Abschiedesverzeichnet werden sollen, (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh,). I. Solothurn antwortet auf die An-frage, ob seine Boten auch mit den andern schwören wollen, von Nrtheilen und Gerichtshändeln keineMiet noch Gaben anzunehmen, daß seiner Ansicht nach ein solcher Eid der Eidgenossenschaft eher zurSchmach, als zum Lob gereichen würde, daß eS jedoch, wenn alle Orte dazu stimmen, sich nicht sondernwolle, zuvor aber zu wissen wünsche, wie der Eid gestellt sei. Die andern Boten, die bereit gewesen,den Eid zu leisten, vernehmen dieses mit Bedauern; da sie aber den Boten von Solothurn nicht vonseiner ^ustruction nöthigen wollen, unterlassen sie für diesmal den Eid und beauftragen jenen unterMittbeilnng der Eidesformel, darüber zu referieren und ohne fernern Verzug auf nächstem Tage Antwortzu geben, ob die Boten von Solothurn mit den andern schwören sollen oder nicht, in« Auf die ableztem Tage dem Vfalzgrafen bei Rhein und dein Markgrafen von Baden zugesendeten Beschwerden überdie thlakereien, die auf ihrem Gebiete einigen die Frankfurter Messe besuchenden Kanflenteu begegnetsind, antwortet der ersterc, daß er aus erheblichen Gründen das Geleit auf andere Straßen verlegt habe,daß diese näher seien als der Umweg über Speyer, daß die Kanfleute wahrscheinlich deswegen angehaltenworden, weil sie unkundig nicht den rechten Weg eingeschlagen, und daß er nun die angemessenen Wei-sungen erlassen habe. Der Markgraf entschuldigt sich, daß ihn das Schreiben auf der Jagd angetroffen,