7li
Oktober 1558.
fahr als Vortheil daraus erwachsen. Der Gesandte von Freiburg hat Auftrag anzuhören, was andereOrte thun wollen, und sich in kein Burgrccht, in keine Verpflichtung einzulassen, welche den andernOrten nicht wohlgefällig noch nüzlich wäre. Solothnrn will ebenfalls anhören, waö die andern Orte thunwollen; es entschuldigt sich darüber, warum es sich für die Genfer verwendet habe. — Es wird demnachbeschlossen, die Genfer in ihrem Gesuche abzuweisen und sie zu ermahnen, ihr Vorhaben aufzugeben.Zugleich wird dieser Handel in den Abschied genommen, damit man auf künftigem Tage zu Baden mitEinmuth in der Sache zu handeln wisse. — Da GlaruS ohne Vorwissen der übrigen Orte mit denGcnfern sich zu weit eingelassen iam 19. September 1557 nämlich hatte es denselben erklärt, wenn fünfOrte zur Aufnahme stimmen, werde eö das sechste sein), was es aus Pflicht der Bünde nicht hättethun sollen, so wird beschlossen, auf nächstem Tage Glarus dieses freundlich zu verweisen. I». Da manin Erfahrung gebracht hat, das; die Priester im Lande Glarus uur Messe lesen und nicht predigen, wozu siedoch nach den Sazungen der Kirche verpflichtet wären, und daß auf diese Weise der katholische Glaubedaselbst immer mehr in Abgang komme, so wird beschlossen, auf nächstem Tage Glarus zu ermahnen, daßeö Priester halte, welche predigen und das Evangelium nach dem Text und nach der katholischen Religionauslegen, und es zugleich zur Rede zu stellen, warum es nicht gemäß Versprechen zu Schwanden Messelesen lasse. «. Es sollen die nöthigen Anordnungen über Verrufung der Münzen getroffen werden,damit der gemeine Mann keinen Schaden leide, und damit die abgerufenen Sorten nicht höher ange-nommen oder ausgegeben werden, als wie sie tarifiert sind. «I. Die Boten von Uri machen Anzug,daß der Tuchhändler Hans Müller von Uri sammt einigen von Schaffhausen auf die Frankfurter Messegefahren, daS sie zu Pforzheim wegen Mangel eines Geleitsbriefes angehalten und nur gegen das Ver-sprechen freigelassen worden, sich binnen zwei Monaten wieder persönlich zu stellen; sie bitten nun umRath, waö dieselbe» thuu sollen, weil doch die Eidgenossenschaft mit dem römischen Könige in Erbeinungstehe und dessen Angehörige ohne Geleit frei und sicher passieren lasse. — Wird zur Instruieruug aufnächste» Tag iu den Abschied genommen, Solothnrn erinnert daran, daß der Bischof von Basel inein Vurgrecht mit den Eidgenossen zu treten wünsche, gleich wie man mit dem Abt von St. Gallen einsolches abgeschlossen, und daß eö nicht nur keinen Schaden bringen, sondern den Altgläubigen eher zumVortheil gereichen dürfte. — Wird in den Abschied genommen, l. Es wird angeregt, daß durch denFürkauf der Preis des Gctraides und Viehes in die Höhe getrieben werde und daß, während Lueerneine ganz zwekmäfiige Verordnung über den Kernen- und Viehkauf erlasse» habe, andere Orte solchemFürkanf ruhig zusehen und Korn und Vieh aufkaufen lassen, so viel einer bezahlen könne. — Jeder Botesoll diesen Anzug all rolvroinlnm nehmen, damit überall so viel möglich der Fürkauf verhindert werde.—lind weil namentlich die Mahländer alles aufkaufen, was sie finden, das Land von allem entblößen unddie Thcnrung verursachen, dagegen freien Kauf und Berkauf bei ihnen sperren, so wird vorgeschlagen,denselben die Capitel zurükzugeben, da sie selbe ja doch nicht halten. 55. Ein Bericht deS Haupt-manns Wilhelm Frölich aus der Schanze bei Amiens (vom 14. Septemb.» an Solothnrn über die Kriegs-begebeuheiten in Frankreich wird jedem Boten abschriftlich mitgctheilt.