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Mai 1558,
um Hauptmanuschaften und andere Acmter beim französischen Gesandten bewerben, bevor man nur wisse,ob der Aufbruch erlaubt werde, daß aber dieses für die Eidgenossenschaft nicht ehrenvoll sei und daßdeßhalb auch die Hauptleute zu feiner rechten Bestallung gelangen können; es beantragt, daß jedes Ortdieses verbiete und daß man auch den Zugewandten Orten und den Landvögten in den gemeinen Herr-schaften anbefehle, ein solches Verbot zu erlassen.
Die Gesandten aus dem Aarauer-Ercmplar. — i>. lezter Saz aus dem Schwyzer-Exemplar. — k. aus dem Eremplardes Landesarchivs Nidwalden.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSan^elegcnheiten:
Landvogtei LauiS. «. Art. 202. Justizsachen
35.
Jahrrechnuiig der III Schirinorte des Klosters Eiigelberg.
Cnqelbcrg. 1338, Z3 Juni
2t»at»arci>i» Luccr», Alle» — Enqelberg.
Boten- Lucern, Benedict von Hcrtenstcin, des Raths. Schwhz, Vogt Güpfer, des Raths.Unterwalden, Kaspar Kaiser, des Raths ob dem Wald; Andreas zn Rotz, Landammann nid demWald,
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirmortsanc>elegenheltcn:
Abtei und Thal Engelberg. Art. 0—8.
5i».
Gemein - eidgenössische JahrrechnnngS - Tagsazuug,
Baden. >338, I?» Juni.
Gtaarsormiv Luceri, Allgäu Abscb. N. 11^. Staatsarchiv 'Zürich' Nr fo«. 2Z6. Staatsarchiv Bern. <10- ^'7.
Landesarchiv Schwyz.
sAuck in den Archiven Freiburg, Solothurn und Aarau.! ^
Boten: Zürich, Johannes Haab, Burgermeister; Jtal Hanö Thumhscn, Statthalter, Bern,Erispinus Fischer, des Raths; Ambrosius Jmhof, des Raths. Lucern, Lucas Ritter, Schultheiß. Uri,Hanö Brügger, Landammann, Schwhz, Dietrich In der Halden, Landammann, Unterwalden, HansWirz, Landammann. Zug, Jakob Schell, Statthalter. Glarus, Gilg Tschudi, Laudanmiann, Basel,Jakob Rüdi, des Raths, Freiburg. Sebastiail Alt, des Raths. Solothurn, UrS Schwallcr, Sekel-mcister, Schaffhausen. Georg Hiltbrand, des Raths. Appenzell, Joachim Meggeli, Laudammaun^Landammann Tichudi von Glarus bringt vor: Voriges Jahr sei man mit Heinrich Schüler,Pfarrer zu Glarus, übereingekommen, daß er jede Woche einmal oder zweimal zu Schwanden Messelese; nun aber finde sich, daß in der ganzen Kirchhöre Niemand zur Messe gehe, und daher habe derobbenannte Pfarrer daselbst nicht mehr Messe le>cn wollen, weil es jedem Priester verboten sei, ohneZeugen die Messe zu lesen; Glarus bitte demnach, dieses nicht übel zu nehmen und denen zu Schwandendie durch Halten eines Priesters erwachsenden Kosten zu erlassen; es verspreche aber, daß eö, sobald