Mai 1558,
scbreiber, Solothurn, Urs Sury, all-Schultheiß, Schaffhausen, Georg Hiltbrand, und HeinrichRamsauer, beide des Raths, Appenzell, Sebastian Thörig, Landammann
». Freiburg macht Anzug, daß es jene an Leib nnd Gut strafen werde, welche seine Angehörigenzu dem von Frankreich verlangten Aufbruch aufwiegeln oder wegführen; es möge sich nun jeder darnachrichten, Schultheiß Sury von Solothurn macht die Anzeige, daß seine Obrigkeit an dem schon leztesJahr gefaßten ähnlichen Beschlüsse festhalten werde, I». Handvogt Sproß und'Landammann Tschudi er-statten Bericht über ibre Sendung zu den Bündnern, die sie im Auftrag der VII Orte wegen der Herr-schaft Haldcnstein und wegen des dem Abt von Pfäfers gehörenden Zehntens zn Ebur verrichtet haben; dieBündner, melden sie, wollen sich in keine gütliche Unterhandlung und kein unparteiisch Recht einlassen,indem sie selbst Ansprecher und Richter seien, — Es soll daher jedes Ort seine Boten auf nächsten Taginstruieren, was man gegen die III Bünde vornehmen wolle, um dem Abt von Pfäfers zum „Rechten" zuverhelfen, Der Münzmeister von Zürich klagt, daß ihm abermals ein Quantum Silber, das er zuAusscheidung des Goldes nach Augsburg geschikt habe, auf dem Gebiete des Bischofs von Augsburg verarre-stiert worden und daß er zu seinem Eigenthum noch nicht habe gelangen können, obschon seine Obrig-keit sich für ihn verwendet und erwiesen, daß er nichts wider die Mandate des Reichs gehandelt habe, undbittet um Rath und Hülfe, — Weil nun diese Reichsmandate der Eidgenossenschaft nachtheilig sind undweil es früher nie vorgekommen, daß ihr der Kauf von Gold, Silber und anderm auf Reichsgebiet ver-weigert worden, weil sie ferner stets denen im Reich freien Handel und Wandel bewilligt, weil endlichauf wiederholte Zuschriften an den Kaiser bisher keine Antwort erfolgt ist, wird der Handel zur Jn-struetionSerthcilung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, ,1. Der französische Ambasfador, Herrvon St, Laurent, wünscht Antwort in Betreff des verlangten Aufbruchs, Die meisten Orte aber habennur Auftrag anzuhören und zu referieren; Glarus sogar mit dem Antrag, die Vereinung dem Königeherauszugeben, weil er sie doch so schlecht halte; andere Orte mit andern Einwendungen, — Da manauch weiß, daß in den meisten Orten allerlei Unwillen und Klagen über NichtHaltung der Vereinung,der Kapitulationen und anderer Versprechungen laut geworden, so werden dem Herrn von St, Laurentfolgende Beschwerden schriftlich mitgethcilt: l) Der König führe die Knechte ohne Bewilligung der Eid-genossen außer sein Land und verwende sie weiter, als ihm gemäß Vercinung gestattet sei, 2s DieKnechte werden nicht jeden Monat gemustert nnd ausbezahlt, wie die Vereinung vorschreibe; auch inBetreff der Kranken und Gestorbenen gehe es nicht, wie es sollte, ll) Gemäß Vereinung sollten fünft-balb rheinische Gulden als Monatssold auf den Mann bezahlt werden ; nun aber werde die Mannschaftnicht in dem Geldwerth ausbezahlt, wie in der Vereinung anSbedungcn sei, sondern in schlechter Münze,an welcher üe verliere, 4) Die Vereinung werde auch beim Begehren um Truppen nicht gehalten, in-dem diese nicht selten ohne Erlaubniß weggeführt werden, während er nicht weniger als sechstausendMann annehmen dürfe und diese auf einer gemein-eidgenössischen Tagsazung begehren müsse, 5) KönigFranz habe wohlverdienten Kricgsleuten Ehrcnsold gegeben; das habe nun aufgehört und auch die Be-soldung für höhere Aemter werde nicht mehr bezahlt wie krühcr; das heiße so viel, als ob die jezigenEidgenossen des Ehrensoldes nicht mehr so würdig wären, wie ihre Väter, Ks Die Kriegsleute beschwe-ren stch, daß ste zu bald wieder entlassen werden, bevor sie nur für ihre AusrüstungSkosten gedckt seien,während doch der König Leute von andern Nationen im Dienst behalte, 71 Aufrecht erkannte Anspra-chen eidgenössischer Angehöriger werden verschleppt und nicht gemäß Vereinung berechtiget; eS komme
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