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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Marz >558,

dieser Bunde zum Recht verhelfe» müsse, - Zug hat nur Auftrag anzuhören, was die andern Orte zuthuu gesinnt seien; es bedauert den in Schwhz ausgekrochenen Zwiespalt, will sich übrigens nicht sondern,wenn die drei andern Orte räthig werden, Boten nach Schwhz zu schiken; was man ihm in den Abschiedgebe, wolle es in Treuen an seine Obrigkeit bringen. Da somit die Instructionen nicht gleichförmigsind, und jeder Bote an der seinigen festhalten will, so wird endlich nach einläßlicher Berathung folgen-der Vorschlag in den Abschied genommen: (5s sollen die Boten der vier Orte vor der versammeltenLandögcmeinde in Schwhz erläutern, wie die Eidgenossenschaft zusammen gekommen sei, sollen daselbst, weildie Bünde schon so lange nicht mehr beschworen worden und sie viele Personen gar nicht kennen, denBund der drei Länder, den Vierwaldstätter Bund, das Verkommniß zu Staus und den Bund der VIIIalten Orte verlesen lasse», in welchen Bünden deutlich steht, wozu ein Ort gegen das andere verpflichtetist und wann und wie das Recht zu brauchen sei; sie sollen dann kraft dieser geichworne» Bünde dieParteien ermahnen, ihren Streit an'S Recht kommen zu lassen, Bevor jedoch die Gesandten vor dieGemeinde zu Schwhz treten, sollen sie sich mit einander verständigen, indem eS sieb nicht wohl geziemte,die Parteien zu Schwhz vereinbaren zu wollen, während sie selber verschiedener Meinung wären,-Und da die abgesezten Räthe von Schwhz (nämlich alt-Landammann Dietrich In der Halden, VogtSchorno, Vogt Büelcr, Commissär Schorno, Vogt Martin Ulrich, Vogt Merz, Vogt Schifflin, Sckel-meister Furrer) in einer Zuschrift vom lg, melden, daß sie vom Landammann die Versammlung einerLandsgemeinde auf den 29, März anbegehrt haben und daß man ihnen zum Rechten verhelfen möchte, wirdan Schwhz geschrieben : Die vier Orte verlangen, daß auf den 20, März eine Landsgemeinde aufgebotenwerde; daselbst werden ihre Boten erscheinen und in getreuer eidgenössischer Meinung ihr Anliegen vor-bringen ; ma>l verlange umgehend Antwort.

Beschluß der Landsgemeinde zu Ubach vor der Brnke auf den Vortrag der Boten der vier Orte, am20, März: Die abgesezten Räthe sollen wieder cingesezt sein bis zum Mai, wo die Aemter besezt werden;dann sollen die Viertel wiederum Gewalt haben, den Rath und das Gericht zu besezcn, wie von Altersher; dieses soll den neu erwählten Räthen an ihrer Ehre nichts schaden; aller dieser Sache wegen ent-standene Hader, ausgenommen die malesizischen Beleidigungen, soll hiemit aufgehoben und vergessen sein;welche gegen das Verbot in den Krieg gezogen sind und sich vor dem zweifachen Rath zur Strafe stellenwollen, denen soll das Land geöffnet sein; welche das aber nicht annehmen wollen, mögen draußen bleiben

53.

Dngfnznng der init Frankreich verbündeten VI Orte,

Baden »55«, 12. Mai

Staatsarchiv L5ilcer>» Allqcm. Absch. Bd. Ii. >!s). Archiv Aaran.

lAuch in den Archiven Schwyz, Nidwalden, Frciburg und Solotluirn.!

Gesandte: Lueern, Ln,r Ritter, Schultheiß; Ulrich Dnlliker, Sekelmeister und des Raths, Uri,Kaspar Jmhof, alt-Landammann, Schwhz (niemand), Unterwalden, Marquard Im Feld, des Rathsob dem Wald; Melchior Lnßi, des Raths nid dem Wald, Zug, Oswald Bengg, Sekelmeister, undOswald Bachmann, des Raths, Glarns. Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Jakob Götz, undLienbard Lntzelmann, beide des Raths, Freiburg, HanS Reiff, Sekelmeister; Franz Gnrnel, Stadt-