Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
63
Einzelbild herunterladen
 

März 1558,

ganz der bisherigen Nebnng zuwider, eine Veränderung in den Aemtern vorgenommen und einige*) ausdem Rath gestoßen und andere an deren Stellen ernannt worden, woraus bald große Unruhe» entstän-de» wären. Nun erscheinen vor den Boten der vier Orte als Abgeordnete der aus dem Rath Gestoße-nen Hanplmann Hieronimns Staldcr, Hauptmann Degen und JakobNutzer" (?Aüzer> und klagen, daßihre Vettern und Eltern, entgegen dem Landesbrauch, so lang Schwhz regiert werde, ihrer Aemter e»t-sezt worden, ja daß gedroht werde, es müssen vier oder fünf enthauptet werden, und bitten dringend umHülfe und Ratb, Diesen Vortrag nehmen die Boten der vier Orte in den Abschied und erwiedernden Abgeordneten von Schwhz: Sie bedauern herzlich die vorgefallenen Unruhen und werden dentT März wieder in Luecrn zusammen kommen und wo möglich einen befriedigenden Entschluß fassen;inzwischen sollen die Betreffenden, in Berükstchtigung der Eidgenossenschaft Wohlfahrt, nichts Unfreund-liches beginnen und das Recht erwarten,

,2.

Cmlferenz der vier Orte Lueer», Uri, Unterwaldeu und Zug,

Lucern. i , Z ! Mcirz (Dienstag vor dem Sonntag bmwro).

Staatsarchiv ^ncern. Akten l Unruhen in Zchwvz.

Gesandle: «Nicht angegeben),

». Gemäß des lezteu Abschiedes zu Luecru eröffnen nun die Boten der vier Orte ihre Znstrue-tiouen hinsichtlich der in Schwhz ausgcbrochencn Unruhen Lueern stimmt dahin, daß die vier Ortenochmals Gesandte vor eitle ganze Landsgemeinde schiken sollten, um sie zu erinnern, daß die vorge-nommenen Aenderungen dem bisherigen Herkommen zuwider seien, und sie freundlich zu ermahnen, ein-ander bei ihren alten Freiheiten, Bräuchen und Gerechtigkeiten bleiben zu lassen, und ihnen zu erklären,daß man gemäß der Bünde dem gehorsamen Theil gegen den ungehorsamen Beistand leisten werde,Uri bemerkt: Weil» Schwhz auch nicht beschlossen hätte, eine Gemeinde zu halten, so hätte mau diesesBegehren stellen müssen, um ibr die Beschwerden einiger Ehrenmänner über das heimliche Versammelnvon Räth und Gemeindeil und über die Drohungeil, daß Einigen die Köpfe abgeschlagen werden sollen,vorzuhalten und eine Antwort zu verlangen; und wenn die Gemeinde sich nicht verantworten könne,loll man ibr eröffnen, daß sie wider die Bünde gehandelt habe und daß es gottlos wäre, jemanden unver-schuldet oder um einer geringfügigen Sache wegen hinrichten zu lassen. Der Gegenpartei soll eröffnetweiden, dap ne sich iiber den Beschluß der Gemeindt auch nicht so sehr zu beschweren habe, wenn siebedenke, was für Unglnk den eidgenössischen Knechten im Piemont durch Vorenthaltung deS Soldes vonden Franzosen widerfahren sei, und daß sie bis zur nächsten Gemeinde sich gegenseitig friedlich verhaltenund dann, wenn sie stch nicht gütlich verständigen können, gemäß der Bundbriefe das Recht gegen ein-ander üben «ollen, gleichzeitig «oll Schwhz angegangen werden, daß die abgesezteu Rätbe und die neuerwählten bis zur Gemeinde der Ammannbesazung suspendiert bleiben, Unterwalden stimmt gemäßeiner Zuschrift von Obwalden au Nidwaldeu vom 12, März dahin, daß man die von Schwhz ermahnensolle, nichts wider die geschwornen Bünde zu handeln, und daß mau dem rechtsbegehrenden Theil gemäß

B Nämlich Ammann Dietrich (In ver Halten», Ammann Redim,, Panncrlierr S-Vorno »nt viele andere Ehrenmänner.