Februar 1558,
V Orte heimzumahnen, Da dieselben aber über diese Mahnung sich beschweren (Zuschriften der Haupt-leute aus dem Piemont, «I, 'I. (4, Januar», wird beschlossen, nochmals an Herrn von St, Laurent zuschreiben, daß man zwar die Abmahnung dieser Truppen eingestellt habe und zusehen wolle, ob dieselbenbezahlt werde», daß man aber im nicht entsprechenden Falle die weiter» Maßregeln sich vorbehalte, I». Aufeine Zuschrift von Bischof, Hauptmann und Landschaft Wallis, worin sie in Bezug auf das ibnen vonBern und Freiburg zugekommene Schreiben in Betreff des eroberten savohischen Landes von den V OrtenRath begebre», wird ihnen geantwortet: Sie haben dieses Land damals i» Benz genommen, um nichtvon Bern ganz umringt zu werden, und haben versprochen, eS dem Herzog wieder zurükzugeben, »venuer es wünsche und ihnen ihre gehabten Kosten vergüte; man erwarte nun, daß sie diesem Versprechennachkommen und stch dieses Landes wegen mit niemanden in einen Krieg einlassen, indem man ihnen, wieman schon früher erklärt habe, in diesem Fall keine Hülfe gewähren würde; im klebrigen sollen sie stchzu den V Orten aller eid- und bundsgenössischen Pflichten vertrösten, «. Der Vorschlag, den Herzogvon Ferrara um Entlassung der in seinem Dienste befindlichen Eidgenossen zu ersuchen, oder diese Truppenheimzuberufeu, wird in den Abschied genommen «I. ES wird vorgeschlagen, daß Lueern einen allgemei-nen eidgenössischen Tag ausschreibe wegen der dem Könige von Frankreich zugekommene» Warnung, daßder Herr von Bollwyler (PolvillierS» aus Auftrag des Königs von Spanien durch die Grafschaft Bur-gund in Frankreich einfallen werde, Ammann Dietrich In der Halden von Schwhz berichtet, daßdem Abt von Einsiedeln seine vertragsmäßige Anforderung an den Herzog von Mantua immer nochnicht bezahlt worden und daß auf daS Schreiben der Vll katholischen Orte au den Herzog immer nochfeine Antwort erfolgt sei. Deshalb wird an den Cardinal Gonzaga geschrieben, er möchte dem Abt vonEinsiedeln zur Bezahlung verhelfen, indem man sonst demselben erlauben müßte, auf die durch die Eidge-nossenschaft gehenden Waaren zu greifen; man erwarte Antwort, Es wird jedoch dem Abt noch nichterlaubt, zu diesem Mittel zu greifen, ß. Da man vernommen bat, daß der Bischof von Constanz einenPrediger, welche» Zürich wegen Predigten gegen den Landsfrieden aus dem Land gewiesen, zu Mülheimim Thurgau angestellt habe, wo derselbe viel Unruhe pflanze, so wird an den Bischof geschrieben, er solldiesen Prediger entferne» und darüber an die V Orte antworten, K. Jedem Boten »verde» Abschriftender Schreiben mitgetheilt, welche der König von Frankreich an den Herrn von St, Laurent und dieseran Lueern geschrieben.
51.
Konferenz der vier Orte Lueern, ttri, Unterwnlden ob und nid dem Wald und Zug,Lueern, 1558, II». März (Donstag nach NküMlijse.ki'o).
Ltanksarctiiv vii-cr». M.'»: Unrubc» i» S-l>wYz> und SysaiS CvNe-a auf de, Ving, Bibiivlh, in «uci-rn. VI lac,
Gesandte: l Nicht angegeben).
Man hatte vernommen, daß Schwhz auf den Sonntag Ilominchocn'c; eine Landögemeinde abzu-halten beschlossen, wo vielleicht Anzüge gemacht werden möchten, die Unruhen und Todschlag zur Folgehaben könnten. Deswegen hatten Lueern, Uri und Unterwalden Abgeordnete nach Schwhz geschikt, umwo möglich zn vennitteln. Diese hatten aber nicht hindern können, daß nicht an der LandSgemeindt,