Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
57
Einzelbild herunterladen
 

November 1057,

57

Handel an eine unparteiische Person ans dem Reich, oder ans Venedig oder Savohen zu übergeben,die entweder einen gütlichen Vergleich zu Stande z» bringen versuche, oder dann ein Urtheil spreche,welchem man sich zu unterziehen habe, 2 ) Der Gubernator habe seinen Amrsleuten den Befehl ertheilt,die Licenzen zum Kornkanf, wenn der Mütt weniger als 13 Pfund gelte, freiwillig zu geben und ohneVerzögerung; er bitte aber, man möchte Maßregeln treffen, daß das bewilligte Korn und Gctraide nichtmehr in andere hander geführt werde, wie auch schon vorgekommen; man möchte auch de» ennetbirgischenAmtsleuten und Gemeinden in Monatsfrist eine Ordnung geben, wann und wie man die 2000 MüttKorn «wozu übrigens in Zukunft der Reis nicht mehr zu zählen sei», welche er in Zeiten der Thenrnngzu verabfolgen schuldig sei, überantworten solle; obschon gegenwärtig großer Mangel au Kor» sei, sohabe er doch, damit man seineu guten Willen sehe, jeder der Eominniien Lanis, Luggarns und Bellenz200 Saum Korn, und denen von Mendris und Livinen jeder 100 Saum bewilligt, 3,) Der Gubernatorbegehre, man möchte den in französischen Diensten befindlichen Truppen einschärfen, daß sie nirgends dasHerzogthumMahlan d beschädigen, nichts wider die Eapitel thun, und sich zu nichts mehr bereden lassen,wie vormals bei Valenza geschehen; der König von England (Spanien) sei fest entschlossen, die Eapitelzu halten, und erwarte dasselbe von den Eidgenossen, Antwort: all 1,) Man könne nicht einsehen,warum der Landmarchstreit an fremde Personen übertragen und nicht vielmehr laut der Capitel berich-tiget werden sollte; man habe daher den Vogt Pfhffcr von Lueern und den Landammann Iinhof vonUri beauftragt, auf den 2l,Märzauf den Span" sich zu begeben, wozu dann der Gubernator auch Ab-geordnete senden möchte; diese sollen dann den Streit auf gütlichem Wege zu vereinbaren suchen, oderdann, wenn man bei dein vom Herzog von Alba aufgerichteten Vertrage nicht bleiben wollte, gemäß derEapitel das Reckt airbieten, mit einander znsammensizen und ein Urtheil geben, all 2 ) Man werde inBetreff des Kornkaufs an die Landvögte die nötbigen Weisungen ertheile»; man hoffe aber, daß er dasgnädige Erbieteii des Herzogs von Alba, der zur Zeit der Thenrnng zu den 2000 Mütt nock 4000 zugeben versprochen und Jedem auf offenem Markt vier Stär Korn zukaufe» erlaubt habe, bestätigen möchte,all 3,) Sein Begehren wegen deS Verhaltens der in französischen Dienste» befindlichen Mannschast wolleman in den Abschied nehmen. Vogt Pfhffer und Ammann Jmhof finden, daß es besser wäre, die Be-zeicknung der Boten aus die streitige Landmarch den Obrigkeiten zu überlassen. Der Beschluß wird aberbestätigt, in Hoffnung, daß Lucern und Uri nichts dagegen haben werdeil, «». Die Verwendung vonZug für seinen Burger Jakob Bachmann, daß die XU Orte demselben Fenster mir ihren Wappen in seinnenes ffeinernes, zu einer Wirthschaft eingerichtetes Hans schenken möchten, wird in den Abschied ge-nommen, H». (S. u. Luggarns.) «z. <S. u. Mainthal.) i. Abgeordnete der Stadt Genf danken für dieVerwendung der Eidgenossen in Betreff der Erneuerung des Bnrgreckts mit der Stadt Bern, das nunendlich abgeschlossen »ei, und versichern, daß man die Stadt Genf stelS bereit finden werde, wenn sie derEldgcnoffcnlchaft in etwas dienen könne. Auch Bern dankt und bemerkt, daß es den Eidgenossen zulieb mailchen Artikel im Vertrage habe fallen lassen, Wird all ookoronllnni genommen, 8. Vor denBoten der sechs Orte Lueern, Uri, Schwhz, Unterwaldenj, Zug und Glarus eröffnet Sebastian Hegner,Eonventual des Gotteshauses Rütti: Seit der Glanbenstrenniing haben er und andere Eonventualcndaselbst rubig gelebt; nun aber nach dem Tode des Herrn Wolfgang habe sein Oberer, der Abt in derWeissenan, ihn zum Gehorsam ermahnt und ihm aufgetragen, alle Einkünfte und Güter des GotteshausesRütti in den Herrschaften, die nickt zum Gebiet von Zürich gehören, mit Arrest zu belegen; weil er dem

8