November 1557,
vogt Sproß und GlaruS den Statthalter Tschudi abordnen sollen; diese sollen dann den VII Orten dasResultat der Verhandlungen mittheilen, «I. Der Anwald der neuen Holzkunsterfinder begehrt Antwortauf sein früher gestelltes Gesuch, Die Instructionen lauten verschieden, indem einige Orte sich bereitsmit ihnen abgefunden haben, daher man es dabei bewenden läßt; jedem Ort wird aber freigestellt, ihnen eineBeisteuer an ihre gehabten Kosten zu verabreichen. Weil sie nun aber diese Holzersparungskunst nichtohne bedeutenden Kostenaufwand erfunden, so wird, um sie einigermaßen zu entschädigen, beschlossen, daß,wenn ein Kloster oder Gotteshaus in den gemeinen Herrschaften diese neue „Kunst" einführen wollte,es sich zuvor mit den Erfindern gütlich verständigen soll, « . Eine Zuschrift des Herzogs von Anmalean die XI Orte, worin er das Wohlverhalten und die Entlassung der Truppen meldet, welche dem Königevon Frankreich in der Romagna gedient, wird jedem Boten abschriftlich mitgctheilt, ß. sS. u. Ennetbirg.Vogteien überh.) K. Zürich eröffnet: Es haben beim lczten Aufbruch nach-Frankreich zwei Angehörigevon Scbwhz und Glarus auf zürcherischem Gebiete Leute geworben und zum Ungehorsam verleitet; dafürseien sie festgenommeil worden und hätten laut der Mandate das Leben verwirkt; Zürich jedoch habeihnen das Leben geschenkt und sie nur aus seinem Gebiete verbannt; es bitte deshalb, es möchten dieOrte allenthalben ihre Angehörigen warnen, auf zürcherischem Gebiete Jemanden zum Kriegsdienst zuverleiten, indem es die Uebcrtreter gemäß der Mandate strafen werde, I». Die VII katholischen Ortekommen überein, daß sie, im Fall Bern mit denen von Landeron sich nicht verständigen würde, denleztern auf nächstem Tage behülflich sein würden, damit ihnen ihrer Pfarre Einkünfte verabfolgr werden,I. Lncern macht Anzug: Seit einigen Jahren seien von den Boten auf eidgenössischen Tagen, ohne Wissenund Willen ihrer Obrigkeiten, einigen Edellenten und Gerichtsherren verschiedene Freiheiten und Ge-rechtigkeiten verliehen worden; dieses aber sei den Obrigkeiten nachtheilig; darum sollen in Zukunft dieBolen nicht mehr so eigenmächtig handeln, sondern derartige Begehren in den Abschied nehmen; — wirdzur Instructions - Ertheilung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, k,. und I. sS. u, FreieAemter,) I»». Zürich, Bern, Lncern, Uri, Glarus, Basel, Frciburg und Schaffhansen sind darüber einig,daß die Boten auf Iahrrcchnnngen und auf andern Tagen gleich beim Anfang der ersten Sizung einenEid schwören sollen, von Urtheilen und Gerichtsstände!» keine Miet, Gaben noch Schenkungen anzuneh-men, sondern dem Armen wie dem Reichen das Recht werden zu lassen; sie beschließen ferner, man solldiesen Eid auch den Landschreibcrn, Bankschreibern, Maleftzschreibern, den Fürsprechen und Proenratorengeben, — Scbwhz hat schon vor zwei Iahren eine solche Verordnung vorgeschlagen; jczt aber hat es nurAuftrag, anzuhören und zu referieren, — Unterwalden hält diesen Eid für überflüssig, will sich aber derMehrheit anschließen, — Zug und Appenzell haben darüber keine Instruction, — Solotburn bleibt beiseiner frühcrn Antwort; seine Ratbsboten müssen zu Hause diesen Eid schwören; übrigens glaube eS,daß eS für die Eidgenossen eben nicht ehrenvoll wäre, wenn fremde Fürsten und Herren vernehmen, daßein solcher Eid geschworen werden müsse, — Nach Anhörung all' dieser Erklärungen sprechen die crst-benannten Orte die Hoffnung aus, es werden sich alle Orte diesem Beschlüsse anschließen, indem fremdeFürsten und Herren eher Achtung vor den Eidgenossen haben werden, wenn sie hören, daß von ihrenBoten das Recht nicht verkauft werde, während man seit einiger Zeit bei den Ausländer» nicht in son-derlicher Ehre bezüglich dieses Punktes gestanden sei, ». Aseanius Marsus eröffnet im Namen des Gu-bernators von Mahland: l,) Derselbe wünsche, daß der Laudmarchstreit zwischen den beidseitigen Uuter-tbanen von «tabbio und Areisate zu einem gütlichen Ende gebracht würde; daher schlage er vor, den