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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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November Exil.

Befehl seines Ober» gehorchen müsse, bitte er, ihm dieses zu bewilligen.- Da aber Zürich sich in dieSache nicht weiter einlassen will, so wird verfügt, daß Abgeordnete beider Parteien ans den lsi. Dceemb.zu Rappcrschwbl sich einfinden sollen, um da die Saebe in Freundschaft zu vergleichen. Seinen Entschlußhierüber soll Zürich beförderlichst an Lueern, zur Keuntuißgabe an die andern Orte, »nttbeilen. t. DieGesandten der Freigrafschaft Burgund entschuldigen sich in Betreff des BollwhlerZchcn Durchzugs asto: Siehaben denselben nicht Verbindern können, weil der Herr von Bollwhler mit Gewalt gedroht ; die Eidgenossen möchten siel, beim Herrn von St. Laurent erkundigen, ob er seine Protestation ans sich, oderauf Geheiß seines Königs gethan habe; die Anschuldigung, daß die Grafschaft den Herrn von Bollwvler mitGeld, Geschüz und Munition nnterstüzt habe, sei nicht wahr, wohl aber habe sie durev dessen Erpressungenüber hunderttausend Kronen Schaden erlitten; sie bitten, ihnen bcholfen und beratben zu sei», damitsie bei ihrer Neutralität bleiben können, dann wollen sie auch den König von Spanien und Englandgeziemend ersuchen, sie in Zukunft mit dergleichen Durchzügen zu verschonen. Der französische Ge-sandte, Herr von St. Laurent, dem diese Verantwortung mitgetheilt worden, will steh mit denen von derGrafschaft Burgund nicht einlassen, weil sie troz der Neutralität des Königs von Frankreich Feinde be-günstiget und dadurch Frankreich in großen Schaden gebracht haben; er versichert, daß er jene Prote-station im September zu Baden auf Befehl des Königs gethan habe, daß er aber die Behauptung, die Graf-schaft Burgund habe die Neutralität gebrochen, aus sich gemacht und die Wahrheit derselben genügenderweisen könnte; er will auch den Versicherungen der Burgunder keinen Glauben mehr schenken; de»Eidgenossen aber, des Königs vertrauten Freunden, giebt er zu bedenken, wie die Grafschaft durch Ge-stattung des Durchpasses an dessen Feinde wider die Neutralität gehandelt habe, wie der König den seinenUntertbane» zugefügten Schaden nicht dulden könne und daß alle Versuche beim Könige, die Neutralitätzu erhalten, erfolglos wären, wenn keine Entschädigung geleistet und keine Sicherheit gegeben würde,daß so etwas nicht mehr geschehe; der König von Spanien, der Herr der Grafschaft sei, habe mitdem Könige von Frankreich den Neutralität? - Vertrag abgeschlossen und derselbe habe eigentlich diesenVertrag gebrochen, daher er, der Gesandte, auf das Anerbieten der Burgunder, ihren König zu ersuchen,daß er sie in Zukunft mit solchen Durchzügen verschone, nicht viel Werth seze; denn was einmal ge-schehen, könne sich wiederholen; er stellt schließlich an die Eidgenossen das Ansinnen, daß sie Frankreichzum SchadenSersaz verhelfen, weil der König auf ihre Verwendung die Neutralität mit der GrafschaftBurgund angenommen habe. Demnach wird denen von der Grafschaft Burgund ihr Benehmen gegenFrankreich ernstlich verwiesen, und die Erwartung ausgesprochen, daß sie in Zukunft die Neutralitätpünktlicher halten werden. Herr von St. Laurent wird ersucht, den König zu bitten, daß er gegen die Graf-schaft keine Feindseligkeiten beginne. Der ganze Handel wird übrigens zu reiflicher Berathnug in denAbschied genommen. «. Weil keine besonders wichtigen Geschäfte vorhanden sind, wird kein anderer Tagangcsezt. <S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) « Dieser Tag war auf Begehren Luecrn's aus-geschrieben worden wegen der mißlichen Zeitumstände und weil einige Orte große Auszüge veranstaltet,ohne daß man deren Grund kennt. Nnn erläutert Vogt Pfhffer, daß dieses in freundlicher Absicht ge-lchehen und daß Lueern immer noch der Ansicht sei, es sollten die Orte, welche einen Auszug veran-stalten, jeweilen die andern Orte über dessen Ursache berichten. X. Einige Spcditoren hatten sich bei.Zünch beklagt, daß die Schiffleute auf dem obern See in ihren Verpflichtungen saumselig seien, und umAbhülfe gebeten; da in Folge dessen der Rath von Zürich Abgeordnete an diese Schiffleute geschikt, um