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September lf,57.
nur gemäß Vereinung brauche, liri (abwesend) schreibt: Da es bereits drei Fähnchen beim Könige habeund sonst viel Volk außer Landes sei, so könne es dem König keine weitere Mannschaft bewilligen; eswolle des Vaterlandes warten, Schwhz (abwesend) schreibt: Seine Landsgemeinde habe wiederholt einstrenges Mandat erlassen, es könne dieses nicht brechen, Obwalden hat seine Antwort dem Herrn vonSt, Laurent zugeschrieben und abgeschlagen, Nidwaldcn meint: Es sollte der König einmal mit den be-reits erhaltenen Leuten sich zufrieden geben, weil man ihm bereits mehr geschikt habe, als wozu man gemäßVereinung verpflichtet wäre; er bezahle die Leute nicht, darum wolle es seine Leute zu Hause behaltenund habe das Fortlaufen bei Strafe verboten, Zug stimmt wie Nidwaldeu, Glarns will den König inseiner Roth nicht verlassen, weil es sich nun um dessen Krone und Reich handle; es behält sich aber vor,nach eingetretenem Frieden mit ihm zu rechten, weil er die Leute nicht bezahlt und nicht laut Vereiuuuggebraucht habe, Vascl hat Auftrag, anzuhören und zu referieren, kann fleh aber weiter einlachen, im Fall dieandern Orte einstimmig entsprechen, Freiburg will seine Leute zu Hause behalten, weil es nicht fürrathsam findet, das Land im gegenwärtigen Moment von seinen Leuten zu entblößen ; es will sich abernicht sondern, wenn gemeine Eidgenossen den Aufbruch bewilligen sollten, Solothurn beschwert sich, daßder König seine Verpflichtungen und Versprechungen nie halte; es will ihm aber doch für diesmal einFähnchen bewilligen, aber nicht mehr, weil es ohnehin schon viele Leute fort habe, Schaffhausen, weilan der äußersten Grenze gelegen, hat viele Kosten und Mühe mit Wachehalten und wünscht, daß manes diesmal nicht weiter ansuche; wenn es aber nicht anders sein könne, wolle es sich nicht sondern unddem Könige ein Fähnchen bewilligen, mit der Bedingung, daß er die Leute richtig bezahle und gemäßBereinung führe. Appenzell will entsprechen, doch soll der König die Mannschaft laut Vereinung hal-ten, — Diese Voten werden den französischen Gesandten mitgetheilt mit der Bemerkung, daß man ge-funden, wie wenig man auf ihre Versprechungen bauen könne, und daß die Eidgenossen darüber großesMißfallen haben; auch wird ihnen die Beschwerde des Hauptmanns Schund von Uri, daß die Hauptleutcund Knechte im Piemont troz aller Versicherungen noch nicht bezahlt worden seien, vorgehalten, — Nachdemdie französischen Gesandten versichert, daß sie selbst nach Lhon reisen und für die Bezahlung sorgen wer-den, danken sie den Orten, welche den Aufbruch bewilliget haben, und bitten die andern, den König geradejezt nicht zu verlassen und sich von erstern nicht zu söndern; sie hoffen aber immer noch das beste undwollen mit dem Aufbruch noch sechs bis sieben Tage zuwarten; die betreffenden Orte mögen ihren Be-scheid nur nach Solothurn melden; — wird in den Abschied genommen, t. Der Landvogt a Pro zuBaden legt eine Bescheinigung des Herrn von Brissae vor, daß die dreizehn Fähnchen im Piemont wohlgedient haben und, schon entlassen, wieder nach dem Piemont beschikt worden, K. Da von Mühlhausen ähn-liche Berichte wie von Basel einlangen, wie zu besorgen sei, daß der Oberst von Vollwhler durch Burgundin Frankreich einfallen werde, so wird beschlossen, daß man überall „gut Aufsehen" haben wolle. An dievon Mühlhauscn wird geantwortet, sie sollen wachsam sein und über alles, was vorfalle, berichten,»». Auf eine Zuschrift des Bischofs von Wallis wird ihm geantwortet nnter Mittheilung der Verhand-lungen des gegenwärtigen Tages, i. An Uri wird geschrieben, es möchte, da der RechtStag wegen derPoccobeiu verschoben worden, deren Gläubiger in Livinen bis dahin zur Geduld ermahnen.