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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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September 1557

durch eineu Durchzug nur Schaden und Nachtheil erleiden mühte, wird ihm vorgestellt, wie die Graf-schaft verpflichtet sei, die Neutralität strenge zu beobachten, indem die Eidgenossen ihr mit großer Muheund Arbeit dazu verholfcn, und daß die Eidgenossen es geschehen lassen müssen, wenn sie wegen Nicht-bcobachtung derselben Schaden erleiden sollte, «». Der päpstliche Nuntius, Bischof von Terraeina, mel-det, daß der Papst und das Cardinal-Collegium für die ihm und der Kirche von einigen Orten bewillig-ten Fähnchen danken und den Eidgenossen ihren Beistand zusicheren, wenn sie jemand von ihren Freiheitenzu verdrängen versuchen sollte, und daß der Papst dringend bitte, es möchten die Eidgenossen nicht dul-den, daß jemand den Papst oder die Kirche unterdrükc, indem solches der Eidgenossenschaft nicht nüzlich,sondern eher schädlich sein würde. Nach angemessener Berdankung dieses freundlichen Erbietens be-richtet er noch über den Zug der zehn Fähnchen, wie es ihnen vor Paliano ergangen, und daß siejezt zu Rom als Veschüzcr des Papsts und der Kirche crbalten werden, p. Die französischen Gesandten,Herr von St, Laurent und dessen Bruder, Herr de la Foreste, bitten,' es möchte jedes Ort seine Botenauf den bestimmten Tag nach Solothurn abordnen, weil die Sache nicht länger« Verzug erleiden dürfe;sie berichten auch, daß der Herr von Guise nächstens über Meer nach Marseille schiffen werde und denOberbefehl dem Herzog von Aumale übergeben habe, und daß die eidgenössische Mannschaft bald heim-kehren werde. Darüber zur Rede gestellt, warum troz der Versprechungen die eidgenössischen Truppenim Piemont noch nicht bezahlt worden seien, entschuldigen sie den König mit Unmöglichkeiten und andernAusflüchten und versichern, daß sowohl jene, die in die Pieardie ziehen, als die im Piemont bleibendenbinnen wenigen Tagen gänzlich bezahlt sein werden, «z. Herr von St, Laurent stellt das Ansuchen,man möchte den auf den 16, Oetober angescztcn Rechtstag zwischen dem König und Franz Poccobellovon Lauis auf eine gelegenere Zeit verschieben, weil gerade jezt der König mit besonders wichtigen Ge-schäften überhäuft sei; wird in den Abschied genommen. Der Panuerhcrr von. Schwhz hat wahrenddes Vortrages der französischen Gesandten seineu Ausstand genommen; die übrigen Orte aber lassendiese» Vortrag in den Abschied von Schwhz stellen, im Vertrauen, Schwhz werde sich von ihnen nichtabsondern, sondern das leisten helfen, wofür man Brief und Siegel gegeben habe, in Berüksichtigung, daß dieEidgenossen zur Zeit der burgundischen und des Schwabenkriegs keinen Freund irgendwo gehabt, derihnen mit Geld und Geschüz so treu beigestanden sei, wie gerade der König von Frankreich, darum esnicht billig wäre, ihn jezt in seinen Nöthen zu verlassen, i. (S. u. Mendris). Da man seit demBericht derer von Rotwhl in Erfahrung gebracht, daß sich im Spaichingcrthal bei Rotwhl eine ziemlicheMacht sammle, ohne daß mau deren Absicht hat erfahren können, so wird, um nicht unvorbereitet über-fallen zu werden, beschlossen, daß jedes Ort die erforderlichen Rüstungen veranstalten solle. Dieser Beschlußwird an St, Gallen, Mühlhauscn, Wallis, die III Bünde und an alle Landvögte dieß- und jenseits desGcbirgs mitgethcilt, mit der Weisung, daß sie sich rüsten, fleißig kundschaften und sogleich berichten sollen,wenn sie etwas Gefahrdrohendes erfahren, t. Weil am 24, dieses Monats eine Tagsazung in Solothurnsein wird, so erachtet man es nicht für ttöthig, einen Tag früher anzusezcn, II. Da vor einigenTagen eine Abordnung der vier Orte Lueern, Uri, Untcrwaldcn und Zug in Schwhz nicht vorgelassenund angehet worden, so besprechen sich nun die vier Orte über diese ihnen angethane Schmach, die in 'der Eidgenossenschaft noch nicht oft vorgekommen ist; es soll deshalb jedes dieser Orte seine Meinung dar-über nach Lucern senden, damit dieses dann im Namen der vier Orte an Schwhz schreibe, v. sS, »,