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einigen Fürsten nnd Obrigkeiten ein Privilegium erhalten haben, daß niemand diese Kunst ausüben dürfe, derstcb nicht mit ihnen abgefunden habe, ein solches Privilegium auch für die gemeinen Vogtcicn ertheilen; —wird wegen gcrheilter Meinung der Boten in den Abschied genommen, f. HS. u. Lanis). K. Bernmacht die Anzeige, das; es über den Herrn von CollenS einen Geldstag auf den l5. Januar l558 nachMorsce angesezt; — wird in den Abschied genommen, damit dessen Gläubiger überall davon benachrichti-get werden, l». (S. u. Lauis). i. Eine Anzeige über eine vorgefallene Verwechslung mit einem BallenTuch zu Zurzach durch einen Fuhrmann von Winterthur, sowie die Beschreibung der in beiden Ballenbefindlichen Waaren wird zur Bekanntmachung in den Abschied genommen, Ii.» Da sich Bern und dievon „der" Landeron über ihren Anstand noch nicht haben verständigen können, so werden sie nochmals zu-sammengewiesen mit dem Bescheid, daß die von Landeron, weil Bern ohne die fürstlichen Räthe zuNeuenburg in dieser Sache nichts handeln wolle, auch von einem oder zwei Orten ihnen beliebige Män-ner beiziehen sollen, indem man hoffe, daß sie sich dann werden vergleichen können; man erwarte auch,daß Bern die von Landeron bei ihren von den Xll Orten erhaltenen Briefen werde bleiben lassen,indem weder die fürstlicheil Nätbc von Neuenbürg noch andere das Necht haben, der Eidgenossen Ur-thcile umzustürzen, zudem sich die von Landeron erbieten, die Primizen und andere Verpflichttingenzu leisten; — wird all instruoullm» in den Abschied genommen, I. Gesandte der Stadt Genf eröffnenhinsichtlich der streitigen Artikel mit Bern dasselbe, was sie bereits vor den Näthen der einzelnen Ortevorgebracht haben, und wünschen Antwort ans ihr Gesuch um Aufnahme in den eidgenössischen Bund, damitsich die Eidgenossenschaft zur Stadt Genf nnd diese zur Eidgenossenschaft aller Hilfe und alles Trostesversehen können, — Nachdem man den Bericht der Gesandten von Bern über die gepflogenen Unter-handlungen vernommen, so findet man, daß die Differenz nicht mehr bedeutend sei, nnd hofft sie durchSchiedsleute beilegen zu können; deßhalb wird an Bern geschrieben, es möchte mit Beförderung einenTag ausschreiben und davon die Stadt Genf und die vier Orte Zürich, Lncern, Schwhz nnd Basel be-nachrichtigen, damit leztere im Namen der Eidgenossen vermitteln können, — Hinsichtlich aber des neuenBündnisses, in welches die Stadt Genf mit der Eidgenossenschaft zu treten wünscht, sind die Orte ge-theilter Meinung; denn einige erklären sich bereit, sogleich in die Berathung des Bündnisses einzutreten,andere wollen nur anhören und referieren; deßhalb soll jeder Bote solches mit allem Ernst wieder anseine Obern bringen; diese werden dann die drohenden Gefahren in Bernksichtigung ziehen, welche gegen-wärtig rings um die Eidgenossenschaft schweben, und werden, weil sie außerhalb ihrer Grenzen wenigFreunde hat, finden, daß eS sehr nüzlich wäre, die von Gens als Freunde zu behalten, »»». (S. u.Deutsche gemeine Vogteien überh,). i». Der Gesandte der Grafschaft Burgund meldet, daß sich der Guberna-tor und die Regenten der Grafschaft nicht wenig über die Behauptung deS französischen Gesandtenwundern, als werden in der Grafschaft Rüstungen gegen die Stadt Lyon veranstaltet, denn sie wissenvon solchen Rüstungen gar nichts; sie seien sich auch nicht bewußt, daß sie irgendwie die Neutralitätgebrochen haben, nnd bitten daher, man möchte solchen nnwahrhaften Vorgaben keinen Glauben beimessen.Darauf wird ihm crwiedert: Es gehe das Gerücht, daß der Kriegszug, der sich bei Rotwhl sammle, durch* die Grafschaft in das Hcrzogthum Burgund einfallen werde; wenn es also geschehe und wenn sie diesenTruppen den Durchpaß und Lebensmittel geben, so würden sie, auch wenn sie dabei sich ruhig verhaltensollten, dennoch die Neutralität brechen. — Nachdem der Gesandte beigefügt, daß bereits dem Oberstenvon Bollwhler erklärt worden, daß ihm die Grafschaft den Durchzug nicht gestatten werde, und daß sie