Juni 1557.
schaft und gastliche »Aufnahme und Geldvorschnsse, welche ihnen auf ihrer Durchreise die Herren vonGens erwiesen, wird in de» Abschied genommen. «. (S. u. Ennetbirg. Vvgteien überh.) fS. u.Deutsche gem. Vogteie» überh.) K. (S. u. Thurgau.) I». Die Gesandten von Luecru eröffnen: Cs seiauf lcztcm Tage beschlossen worden, das? mau die beiden „Zngesezten" Ammanu Brüggcr von llri undUlrich Nix von Frciburg bis zu ihrem Tode bei ihrer Function wolle bleiben lassen; Lueeru aber könnelaut der Vercinung dieses nicht anders verstehen, als: wenn ei» Ort mit dem Könige in's Necht komme,so mögen beide Parteien ihre Znsäzer und Richter nach Peterlingen abordnen, sie seien übrigens nichtverpflichtet, sich Richtern und Znsäzern anderer Orte zu unterwerfen, i. Der Abgesandte des Bischofsvon Consta»;, Bernhard Segesser, Vogt zu Kaiserstuhl, begehrt von den Vll katholischen Orten Antwortin Betreff des Vorschlags, ein Bündniß mit dem Bischof abzuschließen. Co wird nun das eingereichteProjekt dahin abgeändert: Wenn Jemand in des Bischofs Städten, Schlössern oder in der Reichenauwäre, der den Vll Orten gemeinsam oder einzeln Schaden zufügte, so solle der Bischof oder dessen Amts-leute denselben gefangen sczen nnd an die VII Orte davon Anzeige machen, damit sie ibn berechtigenkönnen. - Da man in diesem Bündniß nichts den katholischen Orten nachtbeiliges findet, ja sich sogarVortheile davon verspricht, wird cS zur Jnstruicrung auf nächsten Tag in den Abschied genommen.
(S. u. Freie Aemter.) I. Cin Vortrag dcS Nuntius, Bischof von Terraeina, wörin er das Begehrenum einen Aufbruch in päpstliche Dienste stellt und über die Verwendung dieser Truppen nähern Auf-schluß crthcilt, wird in den Abschied genommen. i>». Bern führt Klage, so wie es auf leztem Tage auchFreiburg über Umschmelzung seiner Schillinge gcthan hatte, daß man fast keine Bazen mehr finde, indem sieanfgewecbselt nnd in schlechte Münze umgewandelt werden; Bern warne Jedermann, solches zu tbuu.—Daher vereinbart man sich dahin, daß jedes Ort, und namentlich die, welche münzen, Maßnahmen dagegentreffen nnd jene nach Verdienen strafen, welche die guten Münzen einschmelzen. Die französischen Ge-sandten , Herr von St. Laurent und Herr von Mandosse, stellen das Begehren an die XI Orte, manmöchte dem Könige einen Aufbruch von 6—8000 Mann zum Schuz seines Landes bewilligen nnd darüberbis zum l5. Juli sich entschließen. Antwort: man könne in so kurzer Zeit die Räthe nnd Landsgemeindenunmöglich versammeln. Daher wird der Termin bis zum 20. verlängert. «». Der französische Gesandle,Herr von St. Laurent, übergibt eine Verantwortung über die ihm ans leztem Tage vorgetragenen Be-schwerden. — Darauf wird ihm erwicdcrt: In Bezug auf die Musterungen, Besoldungen u. a. m. derKnechte werden seit einiger Zeit allerlei Neuerungen versucht, welche unter König Franz nicht üblich ge-wesen und auch der Vereinung zuwider seien; wenn das nicht aufhöre, so dürften vielleicht einige Ortedavon Veranlassung nehmen, ihre Leute zurükzurufen, was dem Könige sowohl als den Eidgenossen uach-thcilig werden könnte. — Der französische Gesandte kann nun nicht in Abrede stellen, daß nicht einigesvorgekommen, was der alten Hebung nicht gemäß sei; er sucht aber den König dadurch zu entlchnldigcn,daß derselbe seit einiger Zeit in Bedrängnis; gewesen und einiges auch nicht gewußt habe; er habe aber An-ordnungen getroffen, daß j» Zukunft keine Klagen mebr vorkommen solle». Weil nun einige OrteGrund genug haben möchten, die ihrigen heimzumabnen, weil es aber nicht lobcnswcrth wäre, den Königgerade jezt in seiner Notb zu verlassen, so ist man der Ansicht, daß sich jedes Ort wohl bedenken möchte,was eS tbuc; darum soll auch jeder Bote auf nächsten Tag zu Baden Vollmachten mitbringen, ob mandieser Beschwerden wegen eine Gciandtschaft an den König abordnen, oder die Sache schriftlich abmachen,oder endlich gemäß Frieden und Vereinuug das Recht brauchen wolle, i». Cs wird kein anderer Tag
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