Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
37
Einzelbild herunterladen
 

Mai l557

32.

(5o»fereuz der die Grafschaft Bellenz regierenden drei Orte.

Brunnen 13 Mni

Landesarckiv Scdwnz.

Bote» : U r i. Fähnrich Lusser. (Die übrigen sind nicht angegeben. »

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:

Bellenz, Bollcnz und Riviera. » k Art. 6tt.

33

Tagsazung der acht Orte Lurern, Uri, Schwyz, Unterwatden, Zug, Glarns, Solotdurn und

Appenzell.

Lncern. I -Z-??, 8. Juni sDienstag in den Pfingstfeiertagen).

Staatsar^nv Vucer»». AUgein. Aiasch. Vd.lAuch in den Archiven Zürich, Schwvz, Freiburg und Zolotburn.I

Gesandte: (Nicht angegeben).

t». Dieser Tag wurde ausgeschrieben, weil der Papst um einen Aufbruch von MW Manu angesucht batDer Nuntius, Bischof von Terracina, meldet nun, daß der Papst in seiner Bedrängnis) keinen Abschlagerwarte, indem auch er den katholischeil Orten, wenn sie in Noth gerathen sollten, Hülfe und Beistandleisten werde und weil er mit dem Könige von Frankreich einen heiligen Bund abgeschlossen. Daraufstellt der französische Ambassador, Herr von St. Laurent, in umständlichem Vortrage das Begehren, daßman diesen Aufbruch dein Papst nicht bewilligen möchte.- Bei Eröffnung der Instructionen ergibtev sich, daß die Stimmen getheilt sind; denn Lucern, Schwhz und Solothurn wollen ihre Leutezu Hause behalten; Uri, Unterwatden ob und nid dem Wald und Zug mit dem äußern Amt dagegenwollen den Aufbruch bewilligen; Glarus und Appenzell endlich haben nur Auftrag, anzuhören und zureferieren. Erstere stellen nun an Uri, Unterwatden und Zug die Bitte, sich in gegenwärtiger Zeit vonihnen nicht zu sondern lind die schon Weggezogenen heimzumahuen, indem zu besorgen sei, daß denselben einUnfall zustoßen möchte. Zu fernerer Berathung hierüber wird ein Tag auf den 15. Juni nach Lucernangesezt. I». sS. u. Luggarus.) v. Der Entwurf zu einem Verkommniß oder Bündniß zwischen BischofMelchior von Basel und den VU katholischen Orten wird jedem Ort abschriftlich mitgetheilt, damit mansich auf künftiger Jahrrcchnung zu Baden darüber zu entschließen wisse. «I. Die Antwort des fr an-zösischcn Ambassadors von St. Laureut über das, was ihm jüngst zu Baden vorgehalten worden, sowiein Betreff jener Personen, welche das Recht begehren, wird all rokoroiulum genommeil. < Auf nächsteJahrrechuuug zu Baden soll jedes Ort seine Boten in Betreff des Bischofs von Constanz instruieren.K. (S. u. Baden.) K. (S. u. Thurgau.) I». An Freiburg wird ein Abschied gegenwärtiger Tagiazungmitgetheilt.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeiegenheiten-Landgrafschaft Thnrgan «. Art. zi?, J»sti;sachen.

Grafschaft Baden. ^ Art. lkl. Stifte und Klöster.

Landvogtci LuggaruS. Art. Zktt. Glaubenssache».