April l557.
beantragt, daß die oberländischen Schiffleute, welche schon seit lange nicht mehr geschworen haben, aufeinen Tag nach Zürich zum Schwören citiert werden, Schwhz und GlaruS sollen ihren Entschluß darübernach Zürich schreiben, tl. Die Rathsboten der III Bünde, auf einem Beitag zu Chur versammelt,schreiben, daß es ihnen nicht möglich sei, einen gemeinen Bundestag abzuhalten, um auf das Begehren derEidgenossen in Betreff der Herrschaft Haldenstcin Antwort zu geben, daß sie aber, sofern mau sich mit derdem Gesandten der Eidgenossen auf dem Bundestag zu Jlanz gegebenen Antwort nicht begnügen sollte,das Schreiben gemeinen Bundesleuten vorlegen wollen, sobald ein anderer Bundestag abgehalten werde,—Es wird ihnen darauf geantwortet, daß man sich mit der zu Jlanz gegebeneu Antwort nicht begnügeund daß man begehre, daß sie es an Zürich melden, sobald sie einen gemeinen Bundestag halten wollen,Zürich soll dann den Statthalter Tschudi von Glarus davon benachrichtigen, oder, wenn dieser wegenKrankheit gehindert wäre, den Stadtschrciber Escher dahin abordnen, In Betreff der Ansprache
des Abts von Einsiedeln auf den Fall eines zu Grüningen gestorbenen Leibeigenen wird der Wunschgegen Schwyz ausgesprochen, daß der Abt seine Rechtstitel über diesen Fall au Schwhz sende, und daßdieses dann im Namen des AbtS an die Eidgenossen schriftlich das Ansuchen stelle, ihn bei dieser seinerGerechtigkeit bleiben zu lassen,
t»I, und ans dem Eremplar res Zürcher-Archivs, Nie aus dem des Schwyzer-Archivs,
Deutsche gemLandgrafschaft Tkiurgan
Grafschaft SarganS.Landvvgtei Freie Aemter,Aier enuetb Nogteien überh
Landvvgtei LauiSLandvvgtei LuggaruS
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaiigeiegenheiteii:
Vogteien nberh, l». Art, 14. Erwerbung V .Herrschaften.
Art. 58. Einkauf u. Niederlassung,v. „ 39. Huldigung,t'. „ 574. Locales.
Ii. Art. 53. Anstand wegen Haldenstein.
Art. 178. Klöster.
Art. 290. Zollsachen,«?. „ 8«. Justizsachen.
>t. ,. 275. Kriegssachen.
l. Art. 183. Landsteuer,r. „ 3S1, Handel und Gewerbe,
ev. Art, 358. Glaubenssachen,
Art, 2l5. Justizsachen.
328. Stifte und Klöster.
Art, 181. Verkehr mit Mayland.182
»».Art, 58, Beamte
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Conferenz der beiden die Vogtei Orbe mit Tscherliz regierenden Orte Bern und Freiburg.
«rbe I»Z7. 7.—Z I April
TtaatSarctiiv Bern. Freiburg. Absch I!.
Gesandte: Bern, Anton Tillier, Sekelmeister; Jakob Tribolet, alt-Beniler, beide des Raths, Frei-burg, Hans List, Venner; Sebastian Veillard, beide des Raths.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
«ogtei Orbe mit Tscherliz » »» Art. 10« 117,
Der Abschied ist in französischer Svrache ausgefertigt.