April >557,
Orte, ausgenommen Basel, stimmen nun dabin, die Erbeinung mir der Grafschaft Burgund, wie sie mitKaiser Maximilian aufgerichtet und seither gehalten worden, konfirmieren, ratificieren und nach altemBrauch publicicren lassen zu wollen, Basel will nicht dazu stimmen; wenn es jedoch für die Schuld desHerrn von Marne in den Bcsiz der verschriebenen llnterpfande gcsezt, oder wenn ihm Zins und Haupt-gut bezahlt werde, dann will es gebührend antworten, Zürich, Bern, Lncern und Uri werden bezeichnet,RalbSboten in die Grafschaft abzuordnen, um daselbst die Erbeinung im Namen der Eidgenossen zuratificieren und zu publicicren; daneben soll jedes Ort die Erbeinung in den kleinen und großen Rathenund vor den Landsgcmeinden nach alter Nebung publicicren lassen, v. Abt Martin von Stein, wohn-haft zu Radolphszcll, eröffnet: Es habe sein Vorgänger, Abt Johann, mit Zürich im Jahr 1559 einen Ver-trag abgeschlossen, gemäß weichem ihm und seinen Nachfolgern alle in den nellenbnrgischen Landen ge-legenen Einkünfte übergeben werden sollen, und er begehre nun, daß diesem Vertrag nachgekommen werde.Worauf Zürich crwiedert: Es wäre eigentlich nicht verpflichtet, dem Abt vor den Eidgenossen Antwortzu geben; damit man jedoch sehe, daß es nichts anderes begehre, als dem Vertrag nachzuleben, gebe eseinläßliche Antwort; der Vertrag sage, daß die Güter und Einkünfte in ncllenburgischer Obrigkeit, dieim Rechten zu Stokach gewesen und die der verstorbene Abt angesprochen, dem Convente zugehörensolle» ; nun aber seien die Zinsen und Zehnten, das Holz bei Emmishofen und die zwei Weingärtenzu Oebningcn nie im Rechten zu Stokach gewesen; auch habe dessen Vorfahr, der die Güter alle wohlgekannt habe, dieselben nie angesprochen; Zürich begehre deßhalb, das; man den Abt in seinem Begehren ab-weise, — Nach Anhörung beider Parteien wird verordnet, es soll Lncern einen andern Schiedsmann andie Stelle des verstorbenen Schultheiß Bircher ernennen und denselben, Schwhz aber den LattdammannIn der Halden und Glarus den Statthalter Tschndi anweisen, noch vor der nächsten Jahrrechnnng zuBaden einen gütlichen Tag anzusczen, um einen Vergleich zwischen den Parteien, jedoch ihren Freiheitenund Rechten unbeschadet, zu versuchen; Zürich soll dann den Abt auch dazu einladen, HS. u. FreieAemter). x u HS. u. Thurgau). Die beiden Znsäzer (für die Rechtslage zu Peterlingcn),Amman» Brügger und Ulrich Nix, will man bis zu ihrem Tode an ibrer Stelle belassen; sobald sie nichtmehr vorstehen könne», will man sich weiter berathen, wie man es in Zukunft halten wolle, HS. u.Lauis). I»I». Der päpstliche Gesandte, Bischof von Terraeina, eröffnet: Er habe schon auf leztem Tagegemeldet, wie der Papst wider Billigkeit und Recht von seinen Feinden bedrängt werde; es sei dadurchder König von Frankreich veranlaßt worden, mit seinen und den eidgenössischen Truppen dem Papst zuHülfe zu eilen; der Herzog von Florenz aber habe den Papst durch Friedensverstchcrungen hingehaltenund inzwischen Ancona eingenommen und dem Herzog von Alba übergeben; deswegen nun habe ihn derPapst beauftragt, die Eidgenossen als Beschirmer der Kirche um ein getreu Aufsehen zu ersuchen und siezu bitten, jenen nicht zu glauben, welche den Papst dieser Sache wegen verunglimpfen sollten, — Wird>n den Abschied genommen, « «'. HS. ». Luggcuus). Der französische Gesandte, Herr von St, Lau-
die Anzeige, daß der Tresorier das Friedensgeld und die Pensionen zusammengebracht habe, undbaß sie noch vor Ostern anlangen werden, Es wird kein anderer Tag angesezt; es mag aber jedesOrt, dem etwas wichtiges begegnet, einen solchen ausschreiben, ff. Schultheiß Graf von Solothurnmeldet vor den Boten der VII katholischen Orte.- Leztcn Montag sei Sebastian von Landenberg, Hof-meister des Bischofs von Basel, nach Solothurn gekommen und habe ausführlich berichtet, wie in Prun-nni allerlei verbandelt werde, um das Volk vom alten Glauben abwendig zu machen, und daß der Bischof