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Februar !557.
als habe das französische Heer sammt den eidgenössischen Truppen durch Eroberung der Stadt Valenzaden zwischen dem Kaiser und Frankreich bestehenden Waffenstillstand gebrochen; er glanbe übrigens, daftder König von England (Spanien) zu den Reden seiner Anwälte nicht stehen werde, indem benannteStadt zu den Feindseligkeiten den Anlaß gegeben; bekanntlich suche der König von England (Spanien) durchallerlei Umtriebe in Bünden, in einigen eidgenössischen Orten, und jezt wieder im Wallis Truppen für dasHerzogthum Mahland zu erhalten, was jedoch dem Frieden und der Vereinung zuwider sei; die Eid-genossen möchten in ihrer guten Gesinnung gegen den König von Frankreich verharren und solche Wer-bungen nicht erlauben; der Tresorier werde auch nächstens die Pensionen ausbezahlen. — Nachdem maudieses vernommen und auch in Erwägung gezogen, was der Gubernator von Mahland an die von Nnter-watden geschrieben und was in Bünden vorgegangen, wird jedem Boten aufgetragen, darüber au seineObrigkeit zu berichten, auf daß jedes Ort gegen solch' nachtheilige Umtriebe geeignete Maßregeln treffe.Allen Landvögten wird anbefohlen, bei Ehre und Eid, Leib und Gut zu verbieten, daß Niemand in fremdeDienste ziehe. Wallis endlich wird ermahnt, auf das, was dort angezettelt würde, wohl Acht zu habenund nichts geschehen zu lassen, was der Eidgenossenschast Nachtheil bringen könnte. Gesandte desKönigs von England(Spanien>und deSGnbernators dcrGrafschaft Burgund begehren Antwort über die ge-wünschte Bestätigung der Erbeinung und melden, daß der König bereits den Befehl erlassen habe, daß diePublikation der Bestätigung an den Grenzen beider Parteien ausgerufen werde, und daß er bitte, esmöchten die Eidgenossen vier Commissarien dazu abordnen, damit die Publikation, wie im Jahr l52lauch geschehen sei, desto mehr Ansehen und Kraft gewinne.—Da nun aber die Boten darüber ohne Voll-machten sind, können sie eine Antwort nicht abgeben. Den Gesandten wird jedoch bemerkt, daß die Eid-genossen-gegeil eine solche Publikation der Erbeinung nichts zu erinnern haben, daß eS jedoch nie ge-bräuchlich gewesen, daß auch sie die Erbeinung mit Brief und Siegel also ratificieren müssen, wie er ge-than; denn bei den Eidgenossen bleiben die Regierungen, Räthe und Gemeinden stets als solche bestehen;beim Könige aber habe es eine andere Bewandtnis;, indem nach Absterben eines Fürsten die Regierungin andere Hände komme; die Eidgenossen werden die Erbeinung gegen beide Häuser, Oesterreich undBurgund, unverbrüchlich halten, sofern sie auch ihnen gehalten werde. Den Gesandten wird schließlichvorgehalten, daß der Cardinal von Trient (Gubernator zu Mahland) sich in Bünden um einige FähnchenTruppen beworben, mit dem Vorgeben, sie seien laut der Erbeinung schuldig, dem Herzogthum MahlandHülfe zu erzeigen; man halte jedoch nicht dafür, daß die Erbeinung sich auf alle seine Länder, z. BMahland, Neapel, Sieilien n. a. m., erstrekc, sondern nur auf die Häuser Oesterreich und Burgund;und wenn der König diese Länder auch in die Erbeinung ziehen wollte, möchte es noch viel Anständegeben. — Endlich begehren auch die Gesandten der Grafschaft Burgund, daft man die Erbeinung, so weites sie berühre, erneuern und publieicrcn möchte. — Dieses alles wird in den Abschied genommen, t. DerPäpstliche NuntinS, Bischof von Terracina, eröffnet: Der Papst habe ihn und den Kaspar von Silinonbeaustragt, den Eidgenossen zu versichern, daß er seit dem Anfang seiner Regierung nichts sehnlicher ge-wünscht habe, als Frieden und Einigkeit zwischen den christlichen Fürsten, besonders zwischen dem Kaiser unddem Könige von Frankreich, um dann ein allgemeines Concilium abhalten und mit vereinter Kraft sichgegen die Türken wenden zu könne»; der böse Feind aber habe dieses gute Werk verhindert, indem einigeseiner Unterhaneu sich vom Gehorsam der Kirche losgesagt, sich an die Truppen des Königs vonEngland ( Spanien) angeschlossen und dem päpstlichen Stuhle durch Beraubung der Kirchen u. am. merklich ge-