Februar 1557,
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scbadcr haben; dadurch seien dann einige christliche Fürsten, wie der K önig von Franlreich und der Herzog vonFerrara, veranlaßt worden, als gehorsame Söhne des Papsts der Kirche ihre Hülfe zu erweisen; die Eid-genossen werden wegen ihrer Verdienste um die Kirche deren Beschirmer genannt; daber erwarten derPapst und das hl, Eollcginm, daß die Eidgenossen nicht zugeben werden, daß die päpstliche Regierungirgendwie angefochten werde, daß sie deren Feinden keine Hülfe erzeigen, denselben den Durchpaß ver-weigern und im Nothsall selbst Beistand leisten werden, — Der Vortrag wird in den Abschied genommen,damit dem Papst seiner Zeit gebührende Antwort darüber ertheilt werde, tDie V katholischen Orte ant-worteten an den Cardinal Carassa auf dessen Zuschrift vom 14, Januar, sowie auf die Vorträge desNuntius und des Kaspar von Silinon am 3, Februar,) ii. v. (S. u. Luggarus.) Hv. fS. u. Ennetb.Vogicien überh. > X. Wegen dieser und anderer Geschäfte wird ein anderer Tag nach Baden anf SonntagJudica <4. April) angcsezt, HS. u. Thurgau.) Vom Erbcinungsgcld des Hauses Oesterreich fürdas Jahr l55tt erhält jedes Ort 159 Gld, (die Krone zu 24 guten Bazen). (S. u. Freie Aemter.)
KZ». Da die Grafen von Sulz deu Vergleich, welchen die Gesandten von Zürich hinsichtlich der Anständemit Schaffhauscn vorgeschlagen hatten, zum Thcil, nämlich was den Häuptli anbetrifft, angenommen, zum.Theil aber nicht, so wird nochmals an die Grafen geschrieben mit der Bitte, sie möchten die vorgeschlagenenMittel annehmen, oder dann sich dazu verstehen, daß Zürich neue Vorschläge entwerfe, «v. Die Votenvon Glarns begehren Antwort in Betreff der lezthin den V katholischen Orten übcrgebenen besiegeltenZusage, Nach Anhörung des freundlichen Ansuchens und des Versprechens, daß sie allem getreulichnachkommen werden, was sie in Abschieden und Verträgen verheißen, wird ihnen geantwortet, daß manden Widerwillen gegen sie fallen lassen und wie bisher mit eidgenössischer Treue und Liebe mit ihnenleben werde, daß man aber anf den Fall, wenn ste ihren Versprechungen nicht nachkommen würden, sich freieHand vorbehalte. — Hierauf melden die Gesandten von Glarus, daß bei ihnen beide Eonfessionen einigmit einander leben, daß sie laut Versprechen im Linththal einen Priester angestellt, ein genügendes Ein-kommen demselben angewiesen und Altar und Kirche gehörig ausgerüstet haben, daß sie auch für Schwandensich nach einem Priester umgesehen, aber ohne Erfolg, daß übrigens daselbst kaum drei oder vier Katho-liken seien und nicht einmal diese die Messe besuchen, wenn eine gelesen werde, daß selbe ungehindertnach dem nicht gar fernen Glarns zur Messe gehen können, so wie die von Mollis nach Näfcls gehen,und daß sie nun den Pfarrer zu Glarus, Heinrich Schüler, angewiesen, alle Wochen ein- oder zweimalin Schwanden Messe zu lesen, daß endlich Glarus die geschwornen Bünde, Landfrieden, Sazungen undVerträge unverbrüchlich zu halten suchen werde, — Die Gesandten der V Orte erklären, daß sie keineVollmacht haben, von ihren Jnstruetionen abzugehen, daß sie aber in Berüksichtigung der dringendenBitten der Gesandten von Glarus, vorzüglich des Statthalters Tschudi, ihr Begehren in den Abschiednehmen wollen, ,t,t. Zürich verlangt von Schwhz, daß es seine Untcrtbanen dazu anhalte, daß dieseden Zicgelbrennern von Zürich an geeigneten Orten und gegen Bezahlung Holz zu kaufen geben, indemlezlcre ihnen auch Ziegel, Kalk u, a, m, verabfolgen, wenn sie solches bedürfen; — der Bote von Schwhzsoll darüber referieren, v«. Der Abt von Einstedcln hatte den Fall von einem zu Grüningcn Verstor-bene» angesprochen, der sein Leibeigener gewesen, Zürich aber batte dagegen protestiert, indem in derHerrschaft Grüningcn das Recht gelte, daß, wenn eine Eigene Person Jahr und Tag unangesprochcndaselbst gewohnt, der Fall der Herrschaft zugchöre. Nun verlangt Zürick, daß der Abt das darüber er-gangene klrtheil in Kräften verbleiben lasse, mit dem Vorbehalt, daß es ibn dann, wenn er in Zukunft