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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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September linM.

kommen bleiben lassen; man möchte sich auch zu ihnen versehe», daß sie nicht weiter gehen werden, alsdie Verordnung laute; sie erwarten, daß man sie dabei schirmen und unterstüzen werde; durch das er-lassene Schreiben habe» sie keineswegs beabsichtigt, Jemanden irgend einen Abbruch zu thun. Wenndie drei Orte dazu stimmen, sollen sie es an Uri mittheilcn, damit dieses die Briefe ausfertigen könneStatthalter zum Brunnen bittet, man möchte Uri wegen dieses Schreibens für entschuldigt halten! dennwas es geschrieben, babe es im Interesse der zwei Orte sowohl als in seinem eigenen gethan,

M.in sehe auch im Abschnitte He>rschaftSan>,ele>,enheiteii >'

Bellenz, Bollenz und Rivicra. Art I.

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Gemein - eidgenössische TagsnznngBaden. IS»«, IL. Oktober (Montag vor St. Gallentagt.

Ztaat»->rctiN> Liiccr». Altg-I» 'lbsch. Bd. »>. fol :!8Z. StaatSarctiiv Uüricv. X>I. Nr. tee. «»!. i». »IN Tschucischc S.rmaU. xn.

1«!r., kol. X. Staatsarchiv Bern. !X'IX. 7-l7. lLandeSar^iv Sci)wyz.

I'Auch in den 'Archiven Freiburq, 5vlotburn. Aarau.I

Gesandte: Zürich. Jtal HanS Thumysen, des Raths; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern. PeterThormanu, Venner; Crispiilus Fischer, des Raths, Lneern. Lucas Ritter, Schultheiß; Jost Pfhffer, desRatks. Uri. Amandus voil Niederhofen, Landammann; Josna von Beroldingcn, Ritter, alt-Landammann.Schwhz. Dietrich In der Halden, Ritter, Landammann; Christoph Schorno, Pannerherr. Nnterwal-den. Johann Sigrist, alt-Landammann. Zug. Konrad Nußbaumcr, des Raths. GlaruS. Paulus Schuler, Landammann. Basel. Jakob Götz, des Raths. Freiburg. Franz Gribolet, des Raths. Solothurn. Urs Schwaller, Venncr, Sckelmeister und des Raths. Schaffbausen. Alexander Pehcr, Biu-germeister. Appenzell. Othmar Kurz, alt-Landammann.

»T. Der Gesandte deS Königs von Spanien und England, Herr von Dissch, meldet: Es habe derKaiser wegen seines hohen Alters für gut befunden, alle seine Reiche und Erblande, namentlich auch dieGrafschaft Burgund, an den König, seinen Sohn, abzutreten (Anzeige des Kaisers Karl V. ans Brüssel,ü. ü. 27. Juni, an die Eidgenossen über seinen Rüktritt; im Zürchercxemplar lul. 5st. Schreiben desKönigs Philipp II. an die Eidgenossen, «I. «t. 7. Juli; daselbst, lnl. ltl>; da nun die Grafschaft Burgundschon seit lange» Jahren mit der Eidgenossenschaft in Büudniß und Erbeinung stehe, und diese von de»Unterthanen dieser Grafschaft stets fest und unverbrüchlich gehalten worden, und da auch der Könignichts Anderes begehre, als sie, wie seine Vorfahren, zu halten und mit den Eidgenossen in Freund-schaft und guter Nachbarschaft zu leben, so habe er dieselbe neuerdings ratifieiert H, und wünsche, daß auchdie Eidgenossen sie ebenso durch Brief und Siegel bestätigen; der König danke den Eidgenossen für dendieser Grafschaft bisher verliehenen Schuz und bitte, sie möchten in dieser ihrer Freundschaft gegen dieselbeverharren. Autwort: Mau danke für das gnädige Erbieten und sei überzeugt, daß die Eidgenossendie Erbeinung unverbrüchlich halten werde», sofern sie ihnen auch gehalten werde; da man aber keineVollmache havr, pjx Erbeinung zu ratifieicrcn, wolle mau das Gesuch in den Abschied nehmen. I». Abgeordnete der Negierung zu JnnSbruk, Georg Spät, Hauptmann zu Eonstanz, und Hans Rudolf Vogt

Beilage Ni >.