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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juni i-Mi

damit weiterer tlnwiile vermieden werde. Wird in den Abschied genommen, f. (S. u. Sargans.) x. HS. u.Ennetb. Vogteien überh.) I», u. ii. HS. u. Thnrgau.) Ii., u. R, HS. n. Nheinthal.) in. (S. u Baden.) n. sS. n.Rheinthal.) «. sS. u. Ennetb. Vogteien überh.) A», und «K. (S. u. Freie Aemter.) >. Lneern soll im Namen dercilf Orte an den Cardiilat Caraffa, an den Herzog von Balliana nitd an Scnnor Don Antonio Caraffa Dank-schreiben crlasscit für deren Verwendung, daß die zuPrussa" (Perugia) cnttassencn eidgenössischen Kriegv-leute den Dienst in der Romagna erlangt haben. (Bericht des Gardehauptmanns Jost von Meggen in Romüber Auflösung der Garde in Prussa, ll. ll. lll. Juni). Hauptmann Perin und Peter Pandel sammtden andern aus Genf Vertriebenen fuhren Beschwerde, daß sie von den gegenwärtigen Regenten derStadt Genf ganz unschuldig auö der Stadt, von Hans und Hof, Weib und Kind vertrieben und inihrer Abwesenheit zum Tod vcrurthcilt worden, das; Bern, an welches sie sich gestüzt auf das Burg-recht gewendet, nichts für sie habe auszurichten vermögen, sondern vielmehr trozige Briefe aus Geuf er-halten; da uun die Eidgenossen stets mit armen Unglüklichcn Mitleid und Erbarmen gehabt und jedemso viel möglich zum Recht verhelfen, so bitten sie dringend, ihnen bei der Regierung von Genf sicheresGeleit auszuwirken, damit sie sich gegen die ungerechten Anschuldigungen vcrtheidigcu können, lindnachdem die Gesandten von Bern berichtet, was für Schritte Bern bisher zu deren Gunsten in Genfgethan, und gemeldet, wie zuverlässigen Warnungen zufolge viele Fürsten die Stadt Genf, weil sie ander Grenze von Frankreich, Savohcn, Burgund und der Eidgenossenschaft liegt, in ihre Gewalt bringe»möchten, was den Eidgenossen mit der Zeit zu nicht geringem Schaden gereichen könnte, so wird derHandel in den Abschied genommen. H Die aus Genf Vertriebenen eröffnen schließlich, daß sie nun be-reits seit vierzehn Monaten flüchtig seien und nunmehr, weil man ihre Bitte in den Abschied genommen,das Gesuch stellen, man möchte in ihren Kosten eine Gesandtschaft von drei Orten nach Genf abordnen,um das Geleit auszuwirken, oder eS möchte jedcö Ort innert vierzehn Tagen seine Antwort nach Bernschiken, damit sie sich zu verhalten wissen. Lcztcrcs wird ihnen zugesichert. <. Zug beschwert sich übereine Schmähschrift, worin es beschuldigt werde, als habe es das Wort Gottes (lutherische Lehre) durchden Nachrichter verbrennen lassen. Ammann Bünti von llutcrwalden meldet, daß einer von Basel rcli-gionswidrigc Schmäh- und Lästerschrifteu zu lluterwaldcu seil geboten und dafür mit Thurm und Hals-eisen bestraft worden; Unterwalden wolle hiemit Jedermann gewarnt haben, daß es, wenn wieder Jemandmit solchen Schriften komme, denselben und die Bücher mit einander verbrennen werde. Die Gesandtenvon Zürich, Bern und Basel bemerken hierüber: ES seien solche Bücher bei ihnen nicht gcdrukt worden;wer solches von ihnen glaube, thue ihnen und ihren Drukern Unrecht; denn sie haben in ihren DrukereienVorsorgen getroffen, daß nichts Neues, was wider die Religion wäre, dürfe gcdrukt werden; sie habenauch eigene Männer bezeichnet, welche Alles vorher durchsehen müssen. n. Zürich und Schaffhausenstellen an Bern, Lneern, Uri und Basel die Bitte, sie möchten zu Beilegung ihres neuen Anstandeö überdas Bauen bei der Rheinbrüke den Sckelmeister Tillier, Schultheiß von Meggen, Vogt Apro und JakobRüdi auf deu lii. August nach Schaffhausen abordnen, v. Der Abt von St. Peter auf dem Schwarzwald be-gehrt von Bern Antwort wegen der Propstei Herzogenbuchscc. Da nun dieses eine Antwort gegeben, worüberjeder Gesandte, wenn es nöthig, an seine Obrigkeit referieren mag, so werden die Gesandten von Bern gebe-

> Siehe hierüber: Nru^m. !>>oßrn>>I>. IN inslnr. exlrnils lies rechslros «in eonseil wenn >Io in Nvsiuhi. <><: iieneve clbs 150!:>ü 1792 iioiwvv gg.