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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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April l556.

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Gemein - eidgenössische Tagsnzung,

Baden. I33<», Donstag, den k». April.

Staatsarchiv Lucern. Allgcm. Absch. Bd. l). 254. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. 122. tol. 1. und Tschud. Samml. XII. 3!r. 92.

Archiv Aaran.

lAuck in cen Archiven Bern, Schwyz, Freiburg und Solotburn.'.

Gesandte: Zürich. Johannes Haab, alt-Burgcrmeister; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern.Wolfgang von Erlach; Ambrosius Jmhof, beide deö Raths. Lucern. Lucas Ritter, Schultheiß; UlrichDnlliker, Sckelmeister und des Raths. Uri. Kaspar Jmhof, alt-Landammann. Schwhz. Georg Reding,alt-Landammann. Unterwalden. Niklaus von Flüe, Landammann ob dem Wald. Zug. Oswald Boch-mann, des Raths. GlaruS. Paulus Schuler, des Raths. Basel. Jakob Rudi, deö Raths. Frei-burg. Hans List, Venner und des Raths. Solothurn. Konrad Graf, Schultheiß. Schasfhausen.Ulrich Pflaum, Panncrherr und des Raths. Appenzell. Joachim Mcggcli, Landammann.

t». Es waltet ein Streit zwischen der Stadt Stein einerseits und dem Abt von Einsiedeln und derGemeinde Eschenz im Thurgau anderseits, in Betreff eines Zolls. Der Abt nämlich hatte denen vonEschenz, die ihm der Niedern Gerichte wegen zugehörig, und auch den Fremden, welche Wein oder andereszu Eschenz aufkaufen und den Rhein hinauf führen, verboten, den Zoll zu entrichten; darüber beschwerensich die von Stein, welche diesen Zoll gekauft und schon über hundert Jahre ohne Einrede bezogen haben,behauptend, ihr Geleit gehe weil über Eschenz hinauf und sie müssen den Rhein schiffbar erhalten. Dievon Stein legen den Kaufbrief des Schlosses Klingen und der Stadt Stein von 1458, einen Vertragvon 138(1, einen solchen zwischen Zürich und den übrigen neun Orten von 1504 auf, während der Abtden Uebergabsbrief von Kaiser Otto vom 6. Januar 959 und eine spätere Erkanntniß auflegt.> Da dieGesandten darüber nicht instruiert sind, wird die Sache in den Abschied genommen. Beide Parteienwerden beauftragt, ihre Rechtsansprüche bis zur nächsten Jahrrechnung näher zu begründen; auch demLandvogt im Thurgau wird befohlen, sich über die Rechtsamen der sieben Orte daselbst näher zu erkundigen.I». (S. u. Luggarus). v. (S. u. Vier eimetbirg. Vogteien überh.). «R. (S. u. Sargans), v. (S. u. Luggarus).L. Dem Walther Roll von Uri, Landschreiber zu Luggarus, wird vorgehalten: 1) er habe, als er wegenHicronimus Mahona zum Herzog von Alba, Statthalter des Herzogthums Mahland, gcschikt worden, sichselbst eine Instruction ausgefertigt, worin gestanden, daß er den Herzog von Alba im Namen gemeinerEidgenossen zu seiner Regierung beglükwünschcn soll; 2) er habe dem Herzog anerboten, ihm 56(190eidgenössische Knechte zuzuführen, und, da jener Bedenken erhoben, seinen Leib zum Pfand gesezt, wofürihm eine goldene Kette von 200 Kronen Werth geschenkt worden; 3) er habe sich in jener Instructionnicht Landschrciber, sondern Hauptmann Walther Roll von Uri genannt; 4) er sei dem Befehl, nicht nachRom zu reisen, sondern seines Amtes zu warten, nicht nachgekommen, sondern troz des Verbots nachMahland, Ferrara und Florenz geritten. Obschon er dieses alles in Abrede stellt, so wird er doch seinesDicnsts als Landschrciber entlassen; auf nächste Tagsazung soll jeder Gesandte darüber instruiert werden,ob man ihn noch weiter bestrafen wolle. K, (S. u. Vier eimetbirg. Vogteien überh.). R». und t. fS. u.Luggarus). k. Der Gesandte der österreichischen Regierung zu Jnnsbruk begehrt Antwort von Zürich inBetreff der beiden Gotteshäuser Stein und Rütti. Da die Gesandten von Zürich darüber ohne Instruction