Februar 155k,
Man seke auch im Abschnitte Herrschafts- nnv SchlrmortSangelegcnliciten:
Landgrafschaft Thurgau. Art, 271. Kirchliches u. Glaubenss,
Landvogtei Freie Aemter. >> Art. t,8. Junizsache». l. Art. tll). Polizeiliches.
Landvogtei Lnggarus. r> Art. 4L. Verwaltunc, im Nllgem. x Art. kl. Verwaltung im Allgcm.
Abtei und Thal Kugelt,erg I Art. l.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern I,<». Mürz (Montag nach i.wlnre).
Staatsarchiv Luccrn. Allgem. Absch. Bd. y. 2^8.lAuch im LandeSarchiv Schwyz.j
Gesandte: Luecrn. Lucas Ritter, Schultheiß. Uri. (Nicht angegeben). Schwhz. Georg Reding,alt-Landammann. Unterwalden. Niklans Jmfeld, alt-Landammann. Zug. (Nicht angegeben).
». Zug verantwortet sich in Betreff seines zwinglischcn Lcutpriesterö und der zwinglischcn Bücherund Bibeln: Es habe den Gesandten der vier Orte am 2K. November 1555 bereits eine Antwort er-thciit und geglaubt, daß sie sich damit begnügen werden; auch seither sei über Zug vielerlei ausgestreutworden, worüber eS sein Bedauern auSdrükcn müsse; damit man aber sehe, daß solche Reden ohne Grundseien, habe es den Leutpricster entlassen und die zwinglischcn Bibeln und Bücher, die es habe auffindenkönnen, verbrennen lassen und bei hoher Strafe andere zu kaufen verboten; es verlange nun, daß maneS ihm anzeige, wenn jemand in den vier Orten oder anderswo über Zug solcherlei rede; es habe stetsLeib und Gut zum katholischen Glauben gcsezt und werde eS bis zum Ende der Welt thun; dessendürfen sich die vier Orte zu ihm versehen. — Mit dieser Antwort geben sich die vier Orte zufrieden,mit der Bemerkung, daß sie, was sie gethan, in bester Meinung gethan haben, damit nicht die neue Lehre inZug Wurzel fasse; denn auch an andern Orten sei der Anfang unbedeutend gewesen und doch habe manspäter der Sache nichl mehr Meister werden können; mau bitte also Zug, eS möchte sich nicht sondern undfür Behandlung solcher wichtiger Sachen einen geheimen Rath aufstellen, wie in den sechs andern kathol-ischen Orten auch geschehen sei; die Verantwortung wolle man in den Abschied nehmen. I». Ammann Redingübergibt die schriftliche Verantwortung des Freihcrrn von Moisburg und berichtet mündlich, was Schwhzmit dem Abt von Einsiedcln, dem Dccan und dem welschen Mönch gesprochen hat; es sei deS Abts und derObrigkeit von Schwhz Ansicht, es sollten die Priester nicht also ohne Scham mit ihren Mezcn haus-halten; der Abt habe dem welschen Mönch das Beichthörcn verboten und seinen Convent ermahnt, prie-sterlich zu leben und kein Acrgerniß zu geben, v. WaS Solothnrn an Bern und was Freibnrg anSolothnrn geschrieben hat, wird in den Abschied genommen. An Solothnrn wird geschrieben, eS möchte ohneVorwissen der V Orte nichts thätlichcS beginnen, weil ja der Bischof von Basel den Eidgenossen ver-sprochen habe, die Herrschaft Ergncl wieder an die Stift zu lösen, «t. (S. u. Luggarus). Auf einenAnzug in Betreff der im Zehndcn GomS verbrannten zwinglischcn Bücher wird nach Wallis geschrieben,t. Schultheiß Ritter meldet, daß der Wcihbischof von Constan; auf den 11. April zu Lneern ankommenwerde.
Man sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnbeiteii:
Landvogtei LuggarnS " Art. t7. Verwaltung im Allgemeinen.