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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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April 1556.

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sind, wird das Begehren in den Abschied genommen. I. Der Abt zu St. Peter auf dem Schwarzwalderöffnet: Es habe sein Kloster seit einigen Jahrhunderten eine incorporicrtc ProPstei zu Herzogenbuchseesammt drei dazu gehörigen Pfarren Bnchsec, Seeberg und Hnttwhl; dieses alles habe Bern im Jahr 1527eigenmächtig zu Händen genommen und bis heute dem Kloster St. Peter vorenthalten; die bisherigenUnterhandlungen haben zu nichts geführt, als daß Bern einen Rechtstag in die Grafschaft Wangen ange-sezt habe, den aber zu besuchen dem Abt nicht gelegen sei; er bitte nun, Bern dahin zu vermögen, daß esihm benannte ProPstei sammt Zubehör gütlich übergebe, oder aber laut der Erbeinung ihm des Rechten sei.Da die Regierung zu Ensisheim ein gleiches Begehren (ä. ä. 1. März) gestellt hat, die Gesandten vonBern aber darüber nicht instruiert sind, wird es in den Abschied genommen. »». und ii. sS. u. Luggarus).«. (S. ii. Sargans), y». Schaffhausen beschwert sich, daß die Grafen von Sulz jüngst einen Bauer zuTrasadingen, Bartli Häuptli genannt, wegen etwas, das vor dreizehn Jahren geschehen sein soll, einge-zogen und vor das Malefizgericht gestellt und, da Häuptli entwichen, die Hand über dessen Vermögen ge-schlagen, die Frau zum HauS hinaus gestoßen und von den Bürgen 40t) Gld. Strafe eingezogen haben ;Schaffhausen könne das nicht hingehen lassen; denn die Grafen dürfen die zu Trasadingen nicht verhaften,bevor sie ihnen durch Recht zuerkannt seien, indem dieses Dorf mit den Niedern Gerichten und der Mann-schaft Schaffhausen zugehöre. Daher wird au die Grafen geschrieben, daß man diese unbillige Handlungbedauere und erwarte, daß sie, ihrer Zusage an Zürich gemäß, mit denen von Schaffhausen sich gütlichoder rechtlich vertragen und sich inzwischen nachbarlich verhalten; sollte nicht entsprochen werden, behalteman sich die weitern Schritte vor. Die Sache wird in den Abschied genommen. «>. Es wird Anzuggemacht: Da vor Jahren (1538) der Bischof von Constanz, Hans von Lnnden, die Reichenau au das Vis-thum gebracht, habe derselbe versprochen, daß er auf der Reichenau keine Festungswerke anlegen werde,welche den Eidgenossen zum Nachtheil gereichen möchten, und habe, gemäß einer Copie von Donstag nachLichtmeß (5. Febr.) 1540 die Versicherung gegeben, daß er eine Urkunde darüber ausstellen werde; weilman nun nicht wisse, ob dieser Brief wirklich übergeben worden, soll es jeder Gesandte in den Abschiednehmen und auf nächste Tagsazung Jnstruetion darüber bringen, i-, (S. u. Mendris). «. (S. u. Vier ennet-birg. Vogt, überh.). t. (S. u. Mendris). Zug legt eine Schmähschrift auf, in welcher die katholischeReligion und besonders Zug arg geschmäht werden. Es soll daher jedes Ort Nachforschung halten, wodieselbe gedrukt worden, oder wer der Verfasser sei; auch soll jedes Ort die Bücherverkäufer streng beauf-sichtigen und sie verhören, damit man der Sache auf den Grund komme, v. Bern macht Anzug, daß dasgehörnte" Silber abermals in Gang komme und daß damit viel Betrug geschehe; es sei daher Willens,dasselbe nicht mehr passieren zu lassen. Jedes Ort soll Maßregeln dagegen treffen. w. Bern machtferner Anzug in Betreff dergeschenkten Handwerke"; ein Gesell aus Frciburg habe bei einem Kannen-gießer in Bern sein Handwerk gelernt; in Basel aber habe man selben nicht dulden wollen, weil sein Lehr-meister einesScherers" Sohn sei; ein anderer, der das Gürtlerhandwcrk gelernt, sei von den Gesellenin Zürich nicht geduldet worden, weil er eines WcibelS Sohn sei; Bern müsse üch beschwere», daß mandie jungen Gesellen alsoverschupfe", und glaube, daß solches in der Eidgenossenschaft nicht geduldetwerden solle, namentlich nicht von solchen fremden Gesellen. Was Basel darüber berichtet hat, wird in denAbschied genommen, (S. u. Lauis). HS. u. MmdriSü Die VlI Orte sollen ihre Gesandtenauf nächste Jahrrechnuug über den Handel des von Bcrnbausen wegen des Hauses Vuchsec instruieren.An den von Beenhausen wird geschrieben, er soll auf künftiger Jahrrechnung Bescheid geben, ob der