(9)„ ner Fähigkeit zu geben, erkläre und be-„zeuge ich erstens, daß besagter Herr„Richarz unter mir vier Jahr die, Infe-„ riora gehöret, worüber ich ihm ein löb-„ liches wohlverdientes Zeugniß ausgefertiget,„ worauf er sich jederzeit beziehen kann.„Zweitens erkläre und bezeuge ich, daß„ eben benennter Herr Richarz zur Zeit,„ da ich zum zweitenmale die Rhetorik„ lehrte, von damaligen Präfekt, jetzigen„ Paſioren in Brunsrath, P. Braun„ (welcher keine andere als fähige Leute zu„ Präceptoren ansetzte) als Präceptor dieser„ meiner Schule angeordnet worden, und„ daß er mir das ganze Jahr in allem„ vollkommenes Genügen geleistet habe.Düsseldorf den 24sten November 1795.P. W. Hensen,Feiertagsprediger wppJetzt erst läßt sich sagen, daß das zwischendem tit. von Kochs und mir Verhandelte voll-ständig seye, worüber auch geurtheilt worden,und dennoch verkaufte tit. von Kochs gegen denSatz: Nil falsi dicere, nil veri omittere so un-vollständige Aktenstücker für vollständig.To
Druckschrift
Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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