(3)—Unter vorbemerkter Ueberschrift erschiene kürzlichIn Druck eine Schrift gegen mich, und wurdein Düsseldorf öffentlich wegen der von mir widerHofkammerrathen von Kochs auserwonnenenUrtheil ausgetheilt, und zum Leſen hoch ange-priesen.Bei den hiesigen Gelehrten und Rechtden-senden ware die Schrift aber ein Anstoß, daſie mich beſſer kannten, und einſahen, wohin dieſevon Kochische Schrift abzielte, und was sie ver-athen wollte.Da gleichwohl die Ungelehrten und andereAuswärtige anders von mir denken möchten; soab ich gutgefunden, in einer Antwort mich ver-nehmen zu lassen, und soll das Verhandelte mehraufrichtig aufgeklärt werden.Davon ware schon jeder Leser der Schriftes tit. von Kochs zum voraus überzeugt, daßieſe nicht alles enthielte, was auf der Ueber-schrift obgleich ein Hofkammerrath versprach,A 2wie
Druckschrift
Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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