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Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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(87) dachte Umstand, daß er als Präceptor in hiesigem Gymnasium angesetzt gewesen.Das beigebrachte Zeugniß des Pater Cre-feld schiene ihm allzu irrelevant, indem dieser anmaßlicher Zeug nicht die mindeste Gelegenheit gehabt, ſeinen Unterricht zu beobachten, er auch hier für die Sache seines Freundes sprechen wollte, welcher ihn fast täglich mit einem Glas Wein regalirte.Die gegenseitige Gutheissung seines Unter- richts und seiner Sittlichkeit, welche sich auf einen zweijährigen Aufenthalt grün- dete, glaubte er als eine vollkommenen Be- weis ansehen zu dörfen, daß man mit ihm zufrieden gewesen, und er Dictant seine Schuldigkeit gethan habe, und dies um ſo mehr, da ihm binnen dieſer Zeit nicht der geringste Vorwurf gemacht wor- den seye.Und die zu den Akten N. Art. 5 gelangte Aeuße-rung des Pater Hensen lautet allso:Auf Begehren des Hrn. Gerardus RicharzJuris Practici und Repetenten, ihm ein Zeugniß seines Wohlverhaltens und sei-