(87)„ dachte Umstand, daß er als Präceptor„ in hiesigem Gymnasium angesetzt gewesen.Das beigebrachte Zeugniß des Pater Cre-„feld schiene ihm allzu irrelevant, indem„ dieser anmaßlicher Zeug nicht die mindeste„ Gelegenheit gehabt, ſeinen Unterricht zu„ beobachten, er auch hier für die Sache„ seines Freundes sprechen wollte, welcher„ ihn fast täglich mit einem Glas Wein„ regalirte.Die gegenseitige Gutheissung seines Unter-„ richts und seiner Sittlichkeit, welche sich„ auf einen zweijährigen Aufenthalt grün-„ dete, glaubte er als eine vollkommenen Be-„ weis ansehen zu dörfen, daß man mit„ ihm zufrieden gewesen, und er Dictant„ seine Schuldigkeit gethan habe, und dies„ um ſo mehr, da ihm binnen dieſer Zeit„ nicht der geringste Vorwurf gemacht wor-„ den seye.Und die zu den Akten N. Art. 5 gelangte Aeuße-rung des Pater Hensen lautet allso:„Auf Begehren des Hrn. Gerardus Richarz„Juris Practici und Repetenten, ihm ein„ Zeugniß seines Wohlverhaltens und sei-„
Druckschrift
Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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8
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