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Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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(7) könne auch nicht begreifen, wie der PaterCrefeld hier als ein Informator wollte unterschoben werden, indem dieser, wiedem ganzen Hause kündig, nur ein fleis- siger Gesellschafter des Gegners bei einemGlas Wein gewesen wäre.Freilich hätten die Kinder des Gegners ein mehreres bei ihm lernen können, wenn diese nur einzig seiner Leitung überlassen ge- wesen wären; allein wie es bei so vielenPrivat⸗Unterrichten der Fall ist, so wurden auch hier den Kindern, die zum Unterrichte bestimmte. Stunden von Papa oder Mama nachgelassen, durch diese Nachsicht könne aber sein Salarium gar nicht gekränkt werden. Da er jederzeit bereit gewesen wäre sich ganz den Lehrstunden zu widmen.Den Ausfällen auf seine Sittlichkeit wollte man weiter nichts als einen generalen Widerspruch entgegen setzen, und sich damit begnügen, daß nicht der geringste Beweis eines unanständigen Betragens könnte dargethan werden, vielmehr bürge auch für seine Sittlichkeit, der vorge- dachte