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Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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(6) Buchstaben zu entwerfen gelehret, und im Anfange auch selbst bekennt, daß er keine hinreichende Fähigkeiten im Schrei-ben habe) worauf ihm von der Frau Hofkammerräthinn bedeutet worden, daß es genug sey, wenn die Kinder nur blos die Buchstaben zu ziehen lernten, indem man ohnehin einen besondern Schreib-meister annehmen würde.Was seine Kenntnisse im Latein beträfe, so wollte er nur bemerken, daß er zweiJahr in hiesigem Gymnasio als Prae- ceptor Rhetoricae angeordnet gewesen sey, hierdurch seyen nun seine lateinischen Kenntnisse dergestalten bewiesen, daß hier- wider keine zahlflüchtige Einwendungen etwas wirken könnten.Wenn Gegner ohne sein Dictantis Wissen noch neben bei einen Informator gehal-ten, so könne er doch desfalls um so we- niger einen Abzug an seinem Salarium erleiden, da es unbedenklich des Geg-ners Schuldigkeit gewesen wäre, ihmDictanten wissen zu lassen, daß er eines andern Informators behörfe, und ihn entlassen wolle; hiervon seyn aber nie binnenden zweien Jahren Rede gewesen, und er(könne