(6)„ Buchstaben zu entwerfen gelehret, und„ im Anfange auch selbst bekennt, daß er„ keine hinreichende Fähigkeiten im Schrei-ben habe) worauf ihm von der Frau„ Hofkammerräthinn bedeutet worden, daß„ es genug sey, wenn die Kinder nur blos„ die Buchstaben zu ziehen lernten, indem„ man ohnehin einen besondern Schreib-„meister annehmen würde.Was seine Kenntnisse im Latein beträfe, so„ wollte er nur bemerken, daß er zwei„Jahr in hiesigem Gymnasio als Prae-„ ceptor Rhetoricae angeordnet gewesen sey,„ hierdurch seyen nun seine lateinischen„ Kenntnisse dergestalten bewiesen, daß hier-„ wider keine zahlflüchtige Einwendungen„ etwas wirken könnten.Wenn Gegner ohne sein Dictantis Wissen„ noch neben bei einen Informator gehal-ten, so könne er doch desfalls um so we-„ niger einen Abzug an seinem Salarium„ erleiden, da es unbedenklich des Geg-„ners Schuldigkeit gewesen wäre, ihmDictanten wissen zu lassen, daß er eines„ andern Informators behörfe, und ihn„ entlassen wolle; hiervon seyn aber nie binnenden zweien Jahren Rede gewesen, und er(könne
Druckschrift
Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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6
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