Druckschrift 
Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
Seite
5
Einzelbild herunterladen
 

(5.) Er liesse es auch anbei jedem anheim gestellt ſeyn, ob 30 Rthlr. fuͤr einen Informa- tor, welcher fünf Kinder zu unterrichten habe, zu viel sey, besonders wenn dieser nicht die mindeste Douceur, wie sonst wohl gewoͤhnlich, erhielte.Während diesen 2 Jahren nun habe der Gegner weder an seiner Instruktion, weder an seinen Sitten etwas auszusetzen gehabt, in einem und andern habe er ihn allso vollkommen gutgeheissen, es seyen daher die abseitigen Einwendungen nur zahl- flüchtige Mittel, womit man aber kei- neswegs den abſeitigen rechtsloſen End- zweck erreichen könnte.Dabei mache der Gegner durch die anmaß- liche Einwendungen die beissenste Satyre auf sich selbst, daß er auf die Erziehung ſeiner Kinder ſo wenig Rückſicht genom- men und denselben einen solchen Infor-mator gegeben, wie er ihn Dictanten dermalen zu schildern sich beigehen liesse.Uebrigens seye es unwahr, daß er sich verbindlich gemacht habe, dem Gegner mit Schreiben zu assistiren, sondern erhabe den abseitigen Kindern nur die Buch-