(4)wie sie nämlich nach den vollständigen Aktenwäre zum Druck befördert worden. Dennwer könnte glauben, daß ich dem tit. von Kochsauf seine Geschichts=Erzählung und angelegteZeugniß eine Antwort sollte schuldig gebliebenseyn, und der ehemalige Lehrer Pater Hensenauf die Kommissions⸗Erkenntniß, über meine Fä-oder Unfähigkeit sich nicht geäußert hätte.Was ich aber dem tit. von Kochs damalsgeantwortet habe, findet sich bei den urschrift-lichen Akten N. 3 2/1, und ist folgenden In-halts:Was die abseits angeführte Geschichte be-„ träfe, so seye dieselbe nur von unwah-„ ren zwecklosen Anekdoten zusammen-„ gesetzt.Gewissenhaft seye es keineswegs zu verab-„ reden, daß er Kläger 30 Rthlr, für ein„ jährliches Salarium gefodert, und Gegner„hierauf geantwortet habe, man würde„ desfalls schon einig werden.Wo er nun hierauf 2 Jahre als Infor-„ mator bei dem Gegner gewesen, so spräche„ es von selbst, daß ihm jährlich 30 Rthlr.„ stillschweigend von dem Gegner zuerkannt„ worden seyen.„Er
Druckschrift
Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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