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Prostitution und die mit ihr verbundenen schändlichenErpressungen sind der Polizei aller grossen Städte sowohl bekannt, dass sie z. B. in Frankreich mit einemeigenen Namen „ Chantage" bezeichnet werden, und eswird über eine ansehnliche Zahl von Fällen berichtet,wo sonst ehrenwerte Personen durch solche Drohungenin den Tod gejagt worden sind."
So der österreichische Sanitätsrat. Aus Berlin ver-öffentlichte Ulrichs in den „kritischen Pfeilen" (S. 60)folgende Zuschrift: „In Berlin und in anderen Städtenist ein förmliches System der Erpressung eingerissen,welches mit grosser Frechheit betrieben wird und deröffentlichen Sicherheit wegen zu einer Abwehr dringendauffordert. Es ist die Erpressung unter der Drohungmit Denunziation auf Grund des § 175. Nur einer Auf-forderung an die Behörden Berlins würde es bedürfen,um darzuthun, dass solche Fälle in so ungeahnter Häufig-keit vorkommen, dass ein aussenstehender Zuschauer fastglauben sollte, der § 175 verfolge hauptsächlich denZweck, zu dieser abscheulichen Art von Erpressung dieHandhabe zu bieten."
Seitdem hat die zum Teil international organisierteChantage noch zugenommen und die Berliner Kriminal-polizei hat wiederholt bis in die neueste Zeit in aner-kennenswertester Weise die Presse auf dieses gemeinge-fährliche Treiben hingewiesen, dem sie zu ihrem be-rechtigten Leidwesen nicht beikommen kann, weil der§ 175 diejenigen, auf die es ankommt, schweigen lässt.Ein Berliner Polizeibeamter schrieb dem Komitee: „Ichkann aus eigener Erfahrung bekunden, dass das Erpresser-tum von Jahr zu Jahr zugenommen und unsägliches Un-heil angerichtet hat." Wie weit diese Erpressungengehen,zeigte u. a. der vor zwei Jahrzehnten in Frankfurt a. M. sichabspielende Prozess des Kassirers Kehr mann. Es stelltesich heraus, dass eine Prellerbande von 24 Köpfen diesem