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Manne innerhalb 6 Jahren 242000 Mk. erpresst hatten, dieder unglückliche verängstigte Mensch, als er sich nichtmehr zu retten wusste, seinem Bankhause veruntreuthatte.
Solchen Verhältnissen gegenüber passt in der Thatdas Wort von Montesquieu: „Es sind oft die Gesetzegegen eingebildete Verbrechen, welche die wirklichen Ver-brechen hervorrufen."
Werden auch, wie von einigen Replikanten mitvollem Recht ausgesprochen wurde, die Erpressungenmit der Aufhebung des § 175 nicht ganz verschwinden— da die öffentliche Blossstellung bleibt — so wird ihnendoch der eigentliche Nährboden entzogen und vor allemwerden die Opfer nicht mehr wie bisher durch das Gesetzselbst zum Schweigen gezwungen.
So haben wir denn sine ira et studio alle Gründe ge-prüft und erwogen, die gegen die Petitionsforderung gel-tend gemacht worden sind. Keiner derselben, so gut siezweifellos alle gemeint sind, ist triftig genug, die End-forderung der Eingabe zu erschüttern oder zu entkräften. .Sie gehen teils von Voraussetzungen aus, die eine fort-schreitende Wissenschaft als irrtümlich erwiesen hat, teilsvon einer wohlverständlichen Abneigung, die ein Rechts-fundament jedoch nicht ersetzen kann, teils von Befürch-tungen, die unbegründet sind.
Professor Max Müller in Oxford schrieb dem Ver-fasser: „Ich bewundere Ihren Mut" und wahrlichMut gehörte dazu für alle die vielen, welche, sei esdraussen im Leben, sei es drinnen in der Studierstube,die Überzeugung gewonnen hatten, dass es hier gilt, einUnrecht gut zu machen, damit die Nachwelt von einemParagraphen verschont bleibe, an dem mehr Leid, mehrDrangsal und zerschossene Gehirnmasse klebt, wie anirgend einem andern des Strafgesetzbuchs.