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§ 175 des Reichsstrafgesetzbuches : die homosexuelle Frage im Urteile der Zeitgenossen
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Die Unterdrückbarkeit des Triebes hängt vonseiner Quantität ab. Im Einzelfall zu entscheiden, ob derTrieb, sei er normal oder homosexuell geartet, hätte be-herrscht werden können, erscheint geradezu unmöglich-

Es sind viele Fälle berichtet, wo von sittlichem Ernsterfüllte Männer und Frauen, die sich mehr als unglück-lich fühlten, mit Anspannung aller Willensenergie rangen,sich marterten und quälten, des Triebes Herr zu werden— alles vergeblich, naturam furca expellas, tarnen usquerecurret. Dr. Lahmann, ein bedeutender Praktiker,schreibt in seiner Antwort auf die Petition: ..Ich habeunter meinen Patienten einige hochbegabte und hoch-gestellte Männer gehabt, die ihre homosexuellen Triebemit äusserster Energie zu unterdrücken sich bemühtenund geradezu unser Mitleid herausforderten."

Kein Herrscher hat sich vielleicht solche Mühe ge-geben, die Urninge zu heilen, wie Justinian. Er bat siemit den herzlichsten Worten, von ihrem Triebe abzu-zulassen, er ermahnte sie und beschwor sie (vgl. dieProklamation an die Bewohner Konstantinopels vom 15.März 559, Novelle 141); Als er die Erfolglosigkeitdieser Bemühungen sah, hielt er ihre Neigung für eineKrankheit der Seele und ersuchte den Patriarchenihre Behandlung sich ganz besonders angelegen sein zulassen. „Wie muss es den alten Kaiser geschmerzt haben,"sagt Ulrichs, „dass seine Worte ohne alle Wirkungblieben; es lag aber nicht an der Herzenshärtigkeit unddem bösen Willen der Urninge, es lag an einem Um-stände, an welchen Justinian niemals gedacht hat und anwelchen auch die heutige Gesetzgebung nicht denkt, eslag daran, dass Urningsliebe unausrottbar und unablenk-bar von höherer Hand eingepflanzt ist."

Sicherlich ist es eine lohnende Aufgabe der Kirche,der Schule, der Erziehung, vor allem der ärztlichenProphylaxe, mit allem Eifer an einer Beseitigung der