33
Um an einer bestimmten Gruppe das fürstliche Kanzleiwesen zu schildern,reichen die nicht zahlreichen zähringischen Urkunden um so weniger aus,als sie noch in die schwankende Ausbildungszeit eines besonderen fürstlichenUrkundenwesens fallen. Dass allzuviele zähringische Original-Urkunden ver-loren seien, möchte ich schon deswegen nicht glauben, weil das Verhältnissder überkommenen Originale zu den nur in Copien von solchen, erhaltenenStücken ein recht günstiges ist; blosse Pormal-Handlung und Eintragung inTraditionsbücher (wie ein solches überarbeitet in dem Rotulus von St. Peterauf dem Schwarzwalde noch vorliegt) werden die Ausfertigung selbständigerUrkunden bedeutend überwogen haben. Erst mit Bertold IV beginnen inder zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die unmittelbar im Namen des Her-zogs und frei für sich ausgefertigten Urkunden. Indessen auch noch spärüchund ohne dass ich an eine wirkliche Herzogskanzlei glauben möchte. Dazusind vor allem die inneren, und sodann alle äusseren Merkmale dieser Urkundenzu ungleichartig. Von derselben Hand sind von verschiedenen Stücken nurNr. XIII u. XIV für denselben Empfänger, andererseits die äusserlich undinnerlich noch gleichartigeren Urkunden Nr. IV und V geschrieben, die an ge-trennte Empfänger, aber bei derselben Gelegenheit ausgefertigt wurden. DieSchrift einzelner Urkunden, wie die von Nr. XV ist überhaupt keine eigent-liche Urkundenschrift, eher Bücherschrift; den gleichen Ausnahms-Charakterzeigt das ganze äussere Aussehen dieses Stücks.
Auch der Versuch, die Hände nach den Empfängern zu classificiren, ver-sagte bis auf die schon erwähnten Nr. XIII und XIV, wo dann freilich wiederNr. XV aus gleicher Zeit und für denselben Empfänger mit ganz anderer Handund äusserer Erscheinung dazukommt. So möchte ich nach Allem am ehestenglauben, dass man sich in der Regel mit Gelegenheitsschreibern behalf. Da-gegen kann man nach graphischen und stibstischen Gemeinsamkeiten ganz gutlocale Schreiber schulen unterscheiden.
Ueber die Siegel vgl. auch GHZ. 590f. Folgende Stempel sind bekannt:Herzog Konrad.
Stempel 1. An Nr. II, Abb. oben auf S. 4. Umschrift CO[unrad]YSDYX [et re] C [tor burgundie].
Herzog Bertold IV.
Stempel 2. An Nr. IV, Abb. Tfl. I, 1. Vgl. auch oben S. 7, Anm. Von
Umschrift: . . . DYX . ET . RECTO[r] BVRG____, ausserdem aus einem
Bruchstück zu entnehmen ein einzelnes D [berhtoldus, dei oder burgundie].
Stempel 3. An Nr. VH, (anscheinend VIH), XIII, XIV; XV beiliegend.Abb. Tfl. I, 2 nach dem an Nr. XIII. Umschrift: + BERHTOLDVS • DEI •GRA • DYX • ET • RECTOR • BVRGVNDIE.
Heyck, Urkunden. q